Region Oberbayern
Regierungsbezirk
Oberbayern
Für den Regierungsbezirk Oberbayern ist die Region Oberbayern des Zentrum Bayern Familie und Soziales mit den Standorten
Richelstraße
und
Bayerstraße
örtlich zuständig.
An welche von beiden Sie sich wenden können, richtet sich nach der folgenden Aufstellung:
Für das
Schwerbehindertenverfahren
(Buchstaben
A-Z
) liegt die Zuständigkeit ausschließlich am
Standort Bayerstraße
(Servicezentrum im Erdgeschoss).
Für das
Elterngeld
und das neue
Landeserziehungsgeld
(Geburten ab dem 01.01.2007)
gelten folgende Zuständigkeiten:
Geburtstag des Kindes:
01. bis 05.:
Auskunft und Beratung im
Servicezentrum Bayerstraße
Aktenbearbeitung erfolgt im
ZBFS Region Oberfranken - Dienstort Selb
06. bis 10.:
Auskunft und Beratung im
Servicezentrum Bayerstraße
Aktenbearbeitung erfolgt im
ZBFS Region Oberpfalz
11. bis 20.:
Auskunft und Beratung im
Servicezentrum Bayerstraße
Aktenbearbeitung erfolgt im ZBFS
Region Oberbayern (Standort Bayerstraße)
21. bis 31.:
Auskunft und Beratung sowie Aktenbearbeitung erfolgt
im ZBFS
Region Oberbayern (Standort Richelstraße)
Für die Durchführung des
Opferentschädigungsgesetzes, des Soldatenversorgungsgesetz
und weiterer Nebengesetze (Buchstaben
A-Z
) liegt die Zuständigkeit ausschließlich am Standort Bayerstraße.
Für Verfahren des
Sozialen Entschädigungsrechts
(Bundesversorgungsgesetz,) gelten folgende Zuständigkeiten:
von A bis H : Region Oberbayern (Standort Richelstraße)
von I bis Z : Region Oberbayern (Standort Bayerstraße)



