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Zentrum Bayern Familie und Soziales


HomeAusbildung Diplom-Verwaltungswirtin (FH) / Diplom-Verwaltungswirt (FH)

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Ausbildung







Ausbildung zur Diplom-Verwaltungswirtin (FH) / zum Diplom-Verwaltungswirt (FH)
(3. Qualifikationsebene - gehobener Dienst)

Einstellungsbehörde / Aufgaben

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) ist als zentrale Landesbehörde des Freistaats Bayern (mit etwa 2.200 Bediensteten) auf verschiedenen Feldern des Sozialrechts tätig (z.B. Elterngeld, Schwerbehindertenrecht, Soziale Entschädigung, Europäischer Sozialfonds).

Das ZBFS gliedert sich in eine Zentrale in Bayreuth sowie sieben Regionalstellen in Augsburg, Bayreuth, Landshut, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg sowie das Bayerische Landesjugendamt.
Einstellungsbehörden sind die Regionalstellen.

Die Absolventen des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes werden nach der Übernahme zunächst als Sachbearbeiterinnen / Sachbearbeiter in einem der vielfältigen Arbeitsbereiche des ZBFS eingesetzt (Näheres ist unter der Rubrik "Aufgaben" zu finden). Die spätere Übertragung von Führungsaufgaben ist möglich.

Einstellungsvoraussetzungen

  • Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, charakterliche und gesundheitliche Eignung, Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung

  • Abitur, Fachhochschulreife oder ein anerkannter gleichwertiger Bildungsstand

  • erfolgreiche Teilnahme am besonderen Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses (Anmeldung regelmäßig bis Anfang Juli, schriftliche Prüfung im Oktober; weitere Informationen unter www.lpa.bayern.de )

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Ausbildung

Die dreijährige Ausbildung findet im Beamtenverhältnis auf Widerruf mit der Dienstbezeichnung Regierungsinspektoranwärterin / Regierungsinspektoranwärter statt und teilt sich in ein Fachstudium und ein berufspraktisches Studium.

Während des berufspraktischen Studiums (insgesamt ca. 18 Monate) werden die Regierungsinspektoranwärter bei einer Regionalstelle des ZBFS ausgebildet und lernen hierbei alle Bereiche der Behörde kennen.

Das Fachstudium (insgesamt ca. 20 Monate, drei Studienabschnitte) erfolgt an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern, Fachbereich Sozialverwaltung, in Wasserburg am Inn.

Ausbildungsschwerpunkte sind das Sozial-, Verwaltungs- und Privatrecht sowie Verwaltungslehre einschließlich moderner Arbeitstechniken. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern, Fachbereich Sozialverwaltung ( http://www.fhvr-soz.bayern.de/ ).

Prüfung

Die Ausbildung wird abgeschlossen mit der Laufbahnprüfung als Befähigungsnachweis für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Dienstes der Sozialverwaltung (Fachrichtung Staatliche Sozialverwaltung).
Die bestandene Laufbahnprüfung berechtigt dazu, die Berufsbezeichnung "Diplom-Verwaltungswirtin (FH)" / "Diplom-Verwaltungswirt (FH)" zu führen.

Besoldung / Berufsaussichten

Während der Studienzeit erhalten die Regierungsinspektoranwärter Bezüge in Höhe von 963,66 Euro monatlich (brutto, ohne Zuschläge, Stand 01.03.2010). Daneben werden vermögenswirksame Leistungen und die jährliche Sonderzuwendung gewährt.

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erfolgt unter Berücksichtigung des Leistungsgrundsatzes im Rahmen der vorhandenen Stellen und des jeweiligen Personalbedarfs die Ernennung zur Regierungsinspektorin / zum Regierungsinspektor (Besoldungsgruppe A 9). Die Bezüge betragen 2098,87 Euro monatlich (brutto, ohne Zuschläge, Stand 01.03.2010).

Beförderungsmöglichkeiten bestehen nach dem Leistungsprinzip bis zur Besoldungsgruppe A 13; bei besonderer Qualifikation auch höher.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Frau Siegert beim Zentrum Bayern Familie und Soziales, Kreuz 25, 95445 Bayreuth (Tel. 0921/605 - 3125 oder per e-Mail: Email ). Hier erfahren Sie auch, bei welchen Regionalstellen Regierungsinspektoranwärterinnen und -anwärter eingestellt werden.


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für diese Seite:

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Z-Team IX 2


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