Ausbildung zur Verwaltungswirtin / zum Verwaltungswirt
(2. Qualifikationsebene - mittlerer Dienst)
Einstellungsbehörde / Aufgaben
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) ist als zentrale Landesbehörde des Freistaats Bayern (mit etwa 2.200 Bediensteten) auf verschiedenen Feldern des Sozialrechts tätig (z.B. Elterngeld, Schwerbehindertenrecht, Soziale Entschädigung, Europäischer Sozialfonds).
Das ZBFS gliedert sich in eine Zentrale in Bayreuth sowie sieben Regionalstellen in Augsburg, Bayreuth, Landshut, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg sowie das Bayerische Landesjugendamt.
Einstellungsbehörden sind die Regionalstellen.
Die Absolventen des mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes werden nach der Übernahme als Bearbeiterinnen / Bearbeiter in einem der vielfältigen Arbeitsbereiche des ZBFS eingesetzt (Näheres ist unter der Rubrik
"Aufgaben"
zu finden).
Einstellungsvoraussetzungen
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Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, charakterliche und gesundheitliche Eignung, Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
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mindestens qualifizierender Hauptschulabschluss, mittlere Reife oder ein anerkannter gleichwertiger Bildungsstand
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erfolgreiche Teilnahme am besonderen Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses (Anmeldung regelmäßig bis Mitte Mai, schriftliche Prüfung im Juli; weitere Informationen unter www.lpa.bayern.de )
Ausbildung
Die zweijährige Ausbildung findet im Beamtenverhältnis auf Widerruf mit der Dienstbezeichnung Regierungssekretäranwärterin / Regierungssekretäranwärter statt und teilt sich in berufspraktische und fachtheoretische Abschnitte.
Ca. 16 Monate werden die Regierungssekretäranwärter bei einer Regionalstelle des ZBFS ausgebildet und lernen hierbei alle Bereiche der Behörde kennen ("Ausbildung am Arbeitsplatz").
Die fachtheoretische Ausbildung (insgesamt ca. zehn Monate) erfolgt in drei Fachlehrgängen an der Verwaltungsschule der Sozialverwaltung in Wasserburg am Inn.
Ausbildungsschwerpunkte sind das Sozial-, Verwaltungs- und Privatrecht sowie Verwaltungslehre einschließlich moderner Arbeitstechniken. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite der Verwaltungsschule der Sozialverwaltung (
http://www.vsov.bayern.de/
).
Prüfung
Die Ausbildung wird abgeschlossen mit der Laufbahnprüfung als Befähigungsnachweis für die Laufbahn des mittleren nichttechnischen Dienstes der Sozialverwaltung.
Die bestandene Laufbahnprüfung berechtigt dazu, die Berufsbezeichnung "Verwaltungswirtin" / "Verwaltungswirt" zu führen.
Besoldung / Berufsaussichten
Während der Ausbildungszeit erhalten die Regierungssekretäranwärter Bezüge in Höhe von 913,02 Euro monatlich (brutto, ohne Zuschläge, Stand 01.03.2010). Daneben werden vermögenswirksame Leistungen und die jährliche Sonderzuwendung gewährt.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erfolgt unter Berücksichtigung des Leistungsgrundsatzes im Rahmen der vorhandenen Stellen und des jeweiligen Personalbedarfs die Ernennung zur Regierungssekretärin / zum Regierungssekretär (Besoldungsgruppe A 6). Die Bezüge betragen 1782,23 Euro monatlich (brutto, ohne Zuschläge, Stand 01.03.2010).
Beförderungsmöglichkeiten bestehen nach dem Leistungsprinzip bis zur Besoldungsgruppe A 9; bei besonderer Qualifikation auch höher.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Frau Siegert beim Zentrum Bayern Familie und Soziales, Kreuz 25, 95445 Bayreuth (Tel. 0921/605 - 3125 oder per e-Mail: Email ). Hier erfahren Sie auch, bei welchen Regionalstellen Regierungssekretäranwärterinnen und -anwärter eingestellt werden.


