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HomeBayerisches Blindengeldgesetz Einführung

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Bayerisches
Blindengeldgesetz







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Bayerisches Blindengeldgesetz

"Ein Tor ist zugetan,
doch tausend stehn noch offen"

Friedrich Rückert

Ende der Aufzählung

Hinweis: Eine ergänzende Blindenhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch -Sozialhilfe- (SGB XII) können volljährige Blinde erhalten, die die Einkommens- und Vermögensvoraussetzungen des SGB XII erfüllen. Entsprechende Anträge sind bei dem für den jeweiligen Wohnort zuständigen Bezirk zu stellen.


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