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Bayerisches
Blindengeldgesetz







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Bayerisches Blindengeldgesetz
Was ist Blindheit nach dem BayBlindG


Blind ist, wem das Augenlicht vollständig fehlt.

Als blind gelten auch Personen, bei denen folgende Tatbestände vorliegen:

  1. Es besteht auf dem besseren Auge und auch bei beidäugiger Prüfung eine Sehschärfe von nicht mehr als 1/50.
  2. Es liegen andere Störungen des Sehvermögens von einem solchen Schweregrad vor, dass sie dieser Beeinträchtigung der Sehschärfe gleichzuachten sind.

    Eine solche gleichzuachtende Sehstörung ist nach den Richtlinien der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG), die auch in die Versorgungsmedizinischen Grundsätze (Teil A Nr. 6 und Teil B Nr. 4 VG) aufgenommen wurden, gegeben
    1. bei einer Einengung des Gesichtsfeldes, wenn bei einer Sehschärfe von 0,033 (1/30) oder weniger die Grenze des Restgesichtsfeldes in keiner Richtung mehr als 30 Grad vom Zentrum entfernt ist, wobei Gesichtsfeldreste jenseits von 50 Grad unberücksichtigt bleiben.

    2. bei einer Einengung des Gesichtsfeldes, wenn bei einer Sehschärfe von 0,05 (1/20) oder weniger die Grenze des Restgesichtsfeldes in keiner Richtung mehr als 15 Grad vom Zentrum entfernt ist, wobei Gesichtsfeldreste jenseits von 50 Grad unberücksichtigt bleiben.

    3. bei einer Einengung des Gesichtsfeldes, wenn bei einer Sehschärfe von 0,1 (1/10) oder weniger die Grenze des Restgesichtsfeldes in keiner Richtung mehr als 7,5 Grad vom Zentrum entfernt ist, wobei Gesichtsfeldreste jenseits von 50 Grad unberücksichtigt bleiben.

    4. bei einer Einengung des Gesichtsfeldes, auch bei normaler Sehschärfe, wenn die Grenze der Gesichtsfeldinsel in keiner Richtung mehr als 5 Grad vom Zentrum entfernt ist, wobei Gesichtsfeldreste jenseits von 50 Grad unberücksichtigt bleiben.

    5. bei großen Skotomen im zentralen Gesichtsfeldbereich, wenn die Sehschärfe nicht mehr als 0,1 (1/10) beträgt und im 50 Grad-Gesichtsfeld unterhalb des horizontalen Meridians mehr als die Hälfte ausgefallen ist.

    6. bei homonymen Hemianopsien, wenn die Sehschärfe nicht mehr als 0,1 (1/10) beträgt und das erhaltene Gesichtsfeld in der Horizontalen nicht mehr als 30 Grad Durchmesser besitzt.

    7. bei bitemporalen oder binasalen Hemianopsien, wenn die Sehschärfe nicht mehr als 0,1 (1/10) beträgt und kein Binokularsehen besteht.

    Ende der Aufzählung Daneben gibt es auch Fälle gleichzuachtender Sehstörungen, die ihre Ursachen nicht im Auge selbst haben; z.B. Rindenblindheit oder visuelle Agnosie im klassischen Sinn.
Ende der Aufzählung

Vorübergehende Sehstörungen sind nicht zu berücksichtigen. Als vorübergehend gilt ein Zeitraum bis zu sechs Monaten.


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