2023 Wegweiser für Menschen mit Behinderung

druck, Beiblatt mit gültiger Wertmarke) berechtigt er auch zur unentgelt lichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr nach § 228 SGB IX (siehe hierzu die Seiten 36ff). Der Ausweis gilt als Nachweis in der Regel ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie die Anerkennung beantragt haben; dieses Datum ist in dem Ausweis angegeben. Sofern Sie eine Feststellung zu einem früheren Zeitpunkt wünschen, kann eine entsprechende Feststellung auf Antrag vom ZBFS getroffen werden. Vermerken Sie bitte in einem solchen Fall im Antrag besonders, zu welchem Zweck und ab welchem Zeitpunkt diese rückwir kende Feststellung getroffen werden soll. Nein, grundsätzlich nicht. Einen Rechtsanspruch auf die schwerbehin derten Menschen zustehenden Nachteilsausgleiche haben Sie nur in Deutschland. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass Sie im Ausland bei Vorzeigen Ihres Schwerbehindertenausweises auf freiwilliger Grundlage Vergünstigungen erhalten. Auf dem zum 01.01.2013 eingeführten Ausweis im Scheckkartenformat ist dazu nun auch in englischer Sprache der Hinweis auf die Schwerbehinderteneigenschaft aufgedruckt. Das ZBFS stellt für schwerbehinderte Menschen in seinem Zuständig keitsbereich auf Wunsch auch eine Bescheinigung in französischer, spanischer und italienischer Sprache aus, in der das Vorliegen der Schwerbehinderteneigenschaft nach deutschem Recht amtlich bestätigt wird. Der blaue Parkausweis mit dem Rollstuhlsymbol für schwerbehin derte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merk zeichen aG) berechtigt außerdem in vielen ausländischen Staaten zur Inanspruchnahme von Behindertenparkplätzen, und zwar in sämtlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und außerdem in folgenden Staaten: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Australien, BosnienHerzegowina, Brasilien, Georgien, Island, Jordanien, Kanada, Republik Korea, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Norwegen, Russland, Schweiz, Serbien, Ukraine, USA und Weißrussland. Weitere Informationen zum Parkausweis finden Sie auf den Seiten 29ff. - - Gilt der Schwerbehindertenausweis auch im Ausland? - - - - - 14 -

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