2023 Wegweiser für Menschen mit Behinderung

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales bietet auch Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Gesetzliche Grundlage dafür sind § 36a Sozialgesetzbuch – Allgemeiner Teil – (SGB I) und Art. 3a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger einen Zugang eröffnet hat. Informationen, die per E-Mail an das ZBFS gesendet werden, könnten möglicherweise auf dem Übertragungsweg von Dritten gelesen werden. Das ZBFS kann in der Regel auch die Identität nicht überprüfen und weiß nicht, wer sich hinter einer E-Mail-Adresse verbirgt. Eine sichere und rechtssichere Kommunikation durch E-Mail ist daher nicht gewährleistet. Dem ZBFS können schutzwürdige Nachrichten über folgendes Kontaktformular übersandt werden, wobei auch Dokumente als Anhänge angefügt werden können: GdB-Feststellung: www.zbfs.bayern.de/sgbix Inklusionsamt: www.zbfs.bayern.de/inklusion Alternativ kann auch der konventionelle Postweg genutzt werden. - 54 -

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