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HomeElterngeldHäufige Fragen zum Elterngeld Fragen zur Antragstellung

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Elterngeld







Elterngeld
Häufige Fragen

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auf dieser Seite:

Wo erhalte ich die Antragsformulare?

Der Antrag kann bequem online unter https://www.elterngeld.bayern.de gestellt werden. Dazu erhalten Sie Ausfüllhilfen und die Folgefragen werden auf Ihre Antworten abgestellt; damit verringern sich für Sie insgesamt die Fragen entsprechend.
Die Formulare können zusätzlich heruntergeladen und am PC ausgefüllt werden.

Sollten Sie Antragsformulare benötigen, erhalten Sie diese zusammen mit der Geburtsurkunde Ihres Kindes beim Standesamt oder auf Anforderung bei der für Sie zuständigen Regionalstelle des ZBFS.

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Wo ist das Elterngeld zu beantragen?

In Bayern ist das Elterngeld beim ZBFS zu beantragen. Bitte wenden Sie sich an die Regionalstelle des ZBFS, in deren Bezirk sich Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt befindet.

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Wie ist das Elterngeld zu beantragen?

Das Elterngeld ist schriftlich zu beantragen. Verwenden Sie hierzu die Antragsformulare, die Ihnen bei Ihrem Standesamt ausgehändigt wurden oder die Sie beim ZBFS angefordert haben. Sollten Sie den Antrag bei Ihrer Gemeinde abgeben, gilt der Antrag als zu diesem Zeitpunkt gestellt.
Eine bequeme Möglichkeit der Antragstellung bietet unser Onlineantrag
 

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Was ist unter Lebensmonat zu verstehen?

Elterngeld wird für Lebensmonate (abgekürzt mit „LM“), gezahlt. Dieser Zeitraum wird am nachfolgenden Beispiel verdeutlicht:

Geburt des Kindes am 25.01.2013

1. LM
(= 25.01.2013 bis 24.02.2013)
2. LM (= 25.02.2013 bis 24.03.2013)
3. LM (= 25.03.2013 bis 24.04.2013)
usw.
 

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Welche Fristen sind für die Antragstellung zu beachten?

Beachten Sie, dass Elterngeld rückwirkend nur für drei (Lebens-)Monate vor Beginn des Monats gezahlt wird, in dem der Antrag eingegangen ist.

Beispiel für die Rückrechnung:

Das Kind ist am 10.03. geboren. Daraus ergeben sich die Lebensmonate des Kindes:
1. Lebensmonat: 10.03. bis 09.04.
2. Lebensmonat: 10.04. bis 09.05.
3. Lebensmonat: 10.05. bis 09.06.
4. Lebensmonat: 10.06. bis 09.07.
5. Lebensmonat: 10.07. bis 09.08.
6. Lebensmonat: 10.08. bis 09.09.
7. Lebensmonat: 10.09. bis 09.10.
usw.

Der Antrag auf Elterngeld geht am 25.08. und damit im sechsten Lebensmonat des Kindes bei der Behörde ein. Rückwirkend kann Elterngeld nur für die Zeit des dritten, vierten und fünften Lebensmonats und damit für die Zeit ab dem 10.05. gezahlt werden.

Maßgeblich ist der Antragseingang beim ZBFS, bei einem anderen Leistungsträger oder einer Gemeinde. Bei Antragstellern, die sich im Ausland aufhalten, kann der Antrag bei einer amtlichen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland fristwahrend abgegeben werden. Bei postalischer Übersendung des Antrags kommt es nicht auf das Datum des Poststempels an, sondern auf den tatsächlichen Eingang bei der zuständigen Stelle bzw. einer der in § 16 Sozialgesetzbuch I (SGB I) genannten Stellen.
 

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