Direkt zum Textbeginn
Bayerisches Staatswappen; hier gelangen Sie zu den Seiten der Bayerischen Staatskanzlei
Zentrum Bayern Familie und Soziales


HomeElterngeldHäufige Fragen zum Elterngeld Fragen zur Elternzeit

Ende der Servicenavigation

Elterngeld







Elterngeld
Häufige Fragen

Link-Gruppe überspringen

auf dieser Seite:

Wird auch die Elternzeit auf 12 bzw. 14 Monate reduziert?

Nein, die Elternzeit kann weiterhin für drei Jahre in Anspruch genommen werden.

top

Ist die Elternzeit unabhängig vom Elterngeld?

Ja. Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, sollte Elternzeit entsprechend den Lebensmonaten des Kindes und nicht nach Kalendermonaten genommen werden.

Beispiel für Partnermonate:
Geburt des Kindes 25.01.2013
Elternzeit (Kalendermonate) 01.02.2013 bis 31.03.2013
► Einkommen aus der Tätigkeit vom 25.01.2013 bis 31.01.2013 müsste auf das Elterngeld angerechnet werden!

Besser:
Elternzeit (Lebensmonate) 25.01.2013 bis 24.03.2013
keine Anrechnung von Erwerbseinkommen

top

verantwortlich
für diese Seite:

Zentrum Bayern Familie und Soziales
Z-Team I 1


Ansicht wechseln: [ Standard ] [ blau-gelb ] [ Großschrift ] [ Druckansicht ]

top