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Elterngeld







Elterngeld
Häufige Fragen

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Wie hoch ist das Elterngeld?

Elterngeld wird bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen mindestens in Höhe von monatlich 300 Euro (Mindestbetrag) und bei der Berechnung nach einem vorangegangen Erwerbseinkommen höchstens bis zu monatlich 1.800 Euro (Höchstbetrag) gezahlt. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich der Mindestbetrag und der Höchstbetrag um jeweils 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind.

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Wann wird ein Geschwisterbonus gezahlt?

Bei Mehrlingen erhöht sich das jeweils zustehende Elterngeld um 300 Euro für jeden weiteren Mehrling.

Beispiel:
Bei einer Zwillingsgeburt würde sich ein Anspruch aufgrund einer vorangegangenen Erwerbstätigkeit z.B. 700 Euro Elterngeld errechnen. Dieser Betrag erhöht sich durch den Mehrlingszuschlag auf 1.000 Euro (300 Euro Mehrbetrag für den zweiten Mehrling).

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Wann wird ein Geschwisterbonus gezahlt?

Das Elterngeld erhöht sich bei kurzer Geburtenfolge. Lebt der/die Antragsteller/in mit zwei Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, oder mit drei oder mehr Kindern, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in einem Haushalt, wird das zustehende Elterngeld um zehn Prozent, mindestens um 75 Euro erhöht. Die Altersgrenze beträgt bei behinderten Kindern jeweils 14 Jahre. Bei der Zahl der Kinder wird das neu geborene Kind mitgezählt, neu geborene Mehrlinge zählen aber insoweit als ein Kind.

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