Direkt zum Textbeginn
Bayerisches Staatswappen; hier gelangen Sie zu den Seiten der Bayerischen Staatskanzlei
Zentrum Bayern Familie und Soziales


HomeElterngeldHäufige Fragen zum Elterngeld Fragen zur Kranken-, Rentenversicherung und Sonstiges

Ende der Servicenavigation

Elterngeld







Externer Link: Valid CSS!

Externer Link: Valid XHTML 1.0!

Elterngeld
Häufige Fragen

Link-Gruppe überspringen

auf dieser Seite:

Bin ich während der Elternzeit in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei weiterversichert?

Bezieher von Elterngeld, die keine Elternzeit beanspruchen, sind nur für die Bezugsdauer des Elterngeldes beitragsfrei weiterversichert. Im Übrigen besteht Beitragsfreiheit für die Dauer der Elternzeit, wenn vor der Geburt des Kindes eine versicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ausgeübt wurde. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Privatversicherte!

top

Wie wirkt sich die Elternzeit auf meine spätere Rente aus?

Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, werden drei Erziehungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt. Die Erziehungszeit wird dem zugeordnet, der das Kind erzogen hat, in der Regel automatisch der Mutter. Ein Wechsel der Zuordnung ist aber möglich. Fragen hierzu beantwortet Ihnen Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger.

Väter, die Elternzeit in Anspruch nehmen, sollten sich vorab mit dem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.

top

Wie kann ich den Bezug von Elterngeld bei anderen Behörden nachweisen?

Als Nachweis für den Bezug des Elterngeldes dient der Bescheid, den Sie von Ihrer zuständigen Regionalstelle des ZBFS erhalten haben. Bewahren Sie ihn daher bitte sorgfältig auf, das erspart Ihnen spätere Rückfragen und Sie können bei Bedarf die Höhe und Dauer des bezogenen Elterngeldes jederzeit belegen (z.B. bei der Beantragung anderer Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld u.ä.).

top

verantwortlich
für diese Seite:

Zentrum Bayern Familie und Soziales
Z-Team IX 1


Ansicht wechseln: [ Standard ] [ blau-gelb ] [ Großschrift ] [ Druckansicht ]

top