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Elterngeld







Elterngeld
Häufige Fragen

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auf dieser Seite:

Wird ein Stipendium auf das Elterngeld angerechnet?

Nein, soweit es sich nicht um steuerpflichtigen Arbeitslohn oder um Einkünfte aus freiberuflicher (wissenschaftlicher) Tätigkeit handelt.

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Besteht ein Anspruch auf Elterngeld bei Aufenthalt im Ausland?

Anspruch auf Elterngeld hat auch, wer im Rahmen seines in Deutschland bestehenden öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnisses vorübergehend ins Ausland abgeordnet, versetzt oder kommandiert ist. Gleiches gilt für Entwicklungshelfer im Sinne des § 1 Entwicklungshelfergesetzes, Missionare und deutsche Staatsangehörige, die vorübergehend bei einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung tätig sind.

Ein Anspruch kann auch bei einer Beschäftigung im Inland und einem Wohnsitz im Ausland bestehen.

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Wie kann Einkommen aus selbständiger Tätigkeit nachgewiesen werden?

Nachweis durch Steuerbescheid, Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG, Gewinn- und Verlustrechnung, Bescheinigung des Steuerberaters für maßgeblichen Veranlagungszeitraum (bitte evtl. Kosten beachten).

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Haben Schüler, SGB II-Empfänger oder Alleinerziehende Anspruch auf Elterngeld, wenn kein Einkommen vor der Entbindung vorhanden war?

Ja, es wird der Mindestbetrag von monatlich 300 Euro gezahlt. Allerdings wird der Mindestbetrag beim Arbeitslosengeld II (Hartz IV), bei der Sozialhilfe oder beim Kinderzuschlag das Elterngeld angerechnet.

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Wo finde ich weitere Informationen zum Elterngeld?

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über einen  Themen-Lotsen.

Über den Elterngeldrechner können Sie sich über eine mögliche Leistungshöhe unverbindlich informieren.

Folgende Broschüren des Bundesministeriums zum Elterngeld stehen zum Download bereit:

Elterngeld und Elternzeit

Umsetzung in der betrieblichen Praxis

 

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Wer hilft bei der Beantwortung weiterer Fragen?

Sie haben trotz der Erläuterungen in unserem Infoblatt noch Fragen, dann stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die für Sie zuständige Regionalstelle des ZBFS finden Sie unter der Adressenliste.

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Zentrum Bayern Familie und Soziales
Z-Team I 1


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