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Landeserziehungsgeld



Landeserziehungsgeld für ausländische Mitbürger: neue Gerichtsentscheidung






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Bayerisches Landeserziehungsgeld
Landeserziehungsgeld von A-Z

Bayerischen Landeserziehungsgeld von A bis Z
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Fragen zum Antrag

Wo erhalte ich den Antrag auf Landeserziehungsgeld?

Nur beim Standesamt, zusammen mit der Geburtsurkunde und dem Elterngeldantrag, oder auf Anforderung beim Zentrum Bayern Familie und Soziales. Unter https://www.erziehungsgeld.bayern.de/ steht Ihnen ein komfortabler Onlineantrag jederzeit zur Verfügung. Wir sind bemüht, diese Anträge vorrangig zu bearbeiten. Sollten Sie diesen Service nicht nutzen, können Sie den Antrag auch downloaden.

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Wie kann ich das Landeserziehungsgeld beantragen?

Der Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Zentrum Bayern Familie und Soziales zu stellen. Örtlich zuständig ist das Amt, in dessen Bezirk sich Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt befindet.

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Für welchen Zeitraum wird das Landeserziehungsgeld gewährt?

Das Landeserziehungsgeld wird im Anschluss an das Elterngeld gezahlt und kann frühestens ab dem 13. Lebensmonat des Kindes, jedoch nicht vor dem Ablauf des letzten Auszahlungsmonats des Elterngeldes beansprucht werden. Maßgeblich ist die letzte Zahlung des Elterngeldes, unabhängig davon, welcher Elternteil diese erhält bzw. erhalten hat. Dies gilt auch für den verlängerten Auszahlungszeitraum.



Im Gegensatz zum Landeserziehungsgeld für Geburten vor dem 01.01.2007 ist das Landeserziehungsgeld nicht mehr an das dritte Lebensjahr des Kindes gebunden, sondern beginnt unmittelbar im Anschluss an die letzte Zahlung des Elterngeldes.

Das Landeserziehungsgeld wird längstens bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes gezahlt.

Beispiel:

Kind geboren am 05.07.2008
Elterngeldbezug der Mutter vom 05.07.2008 bis 04.07.2009 (1. bis 12. Lebensmonat des Kindes)
Elterngeldbezug des Vaters vom 05.07.2009 bis 04.09.2009 (13. bis 14. Lebensmonat des Kindes)
Beginn Landeserziehungsgeldzeitraum somit ab 05.09.2009 (15. Lebensmonat des Kindes)

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Welche Unterlagen benötige ich für den Landeserziehungsgeldantrag?

  • Antragsformular mit Einkommensfragebogen,
  • Nachweis der Früherkennungsuntersuchung (U 6 oder U 7),
  • Kindergeldnachweis für weitere Kinder,
  • bei ausländischen Mitbürgern:
    wenn der/die Antragsteller/in nicht die deutsche, eine andere EU/EWR-, die türkische, marokkanische oder tunesische Staatsangehörigkeit besitzt, ist die deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes durch eine Mitteilung des Standesamtes oder der Meldebehörde, den Kinderpass oder den Staatsangehörigkeitsausweis zu belegen.
  • Einkommensnachweise für das Kalenderjahr der Geburt des Kindes:
    in der Regel der jeweilige Einkommensteuerbescheid für dieses Kalenderjahr;
    ist dieser noch nicht erteilt, andere Unterlagen wie z. B. Lohnsteuerbescheinigung, Jahresverdienstbescheinigung, Lohnsteuerkarte, Arbeitslosengeldbescheid bzw. Nachweise über andere Entgeltersatzleistungen
  • letzten vorhandenen Steuerbescheid
Ende der Aufzählung
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Wann kann der Antrag auf Landeserziehungsgeld gestellt werden?

Landeserziehungsgeld kann frühestens mit Beginn des neunten Lebensmonats des Kindes beantragt und rückwirkend höchstens für drei Lebensmonate des Kindes vor dem Monat der Antragstellung gewährt werden. Unabhängig von einer rechtzeitigen Antragstellung kann über den Antrag allerdings erst entschieden werden, wenn der Nachweis über die entsprechende Früherkennungsuntersuchung (U 6 oder U 7) vorgelegt wird.
Das Bayerische Landeserziehungsgeld ist eine Anschlussleistung an das Elterngeld und nicht an das dritte Lebensjahr des Kindes gebunden. Bitte achten Sie auf eine rechtzeitige Antragstellung.


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für diese Seite:

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