Bayerisches Landeserziehungsgeld
Landeserziehungsgeld von A-Z
Fragen zur Zahlung
- Wann erfolgt die Zahlung des Landeserziehungsgeldes?
- Wie lange wird Landeserziehungsgeld gezahlt?
- Kann das Landeserziehungsgeld in einem Betrag ausgezahlt werden?
- Ist das Landeserziehungsgeld zu versteuern oder pfändbar?
- Wird das Landeserziehungsgeld auf andere Sozialleistungen angerechnet?
Wann erfolgt die Zahlung des Landeserziehungsgeldes?
Das Landeserziehungsgeld wird nach der Bewilligung jeweils im Lauf des Lebensmonats gezahlt, für den es bestimmt ist, in der Regel in der ersten Hälfte des Lebensmonats (z.B. Kind geboren am 10.02.2009 Zahlungseingang auf dem Konto in der Zeit vom 10. bis 16. eines jeden Monats, nicht immer am selben Tag!).
Da am Beginn des jeweiligen Lebensmonats gezahlt wird, erfolgt die letzte Zahlung ca. drei bis vier Wochen vor dem Leistungsende.
Wie lange wird Landeserziehungsgeld gezahlt?
Landeserziehungsgeld wird direkt im Anschluss an das Elterngeld für das erste Kind für maximal sechs Monate, ab dem zweiten Kind für maximal zwölf Monate gezahlt.
Die Geburt eines weiteren Kindes ändert nichts an der Bezugsdauer des Landeserziehungsgeldes für ein älteres Kind. Es kann für mehrere Kinder gleichzeitig Landeserziehungsgeld bezogen werden.
Kann das Landeserziehungsgeld in einem Betrag ausgezahlt werden?
Das Landeserziehungsgeld wird monatlich ausgezahlt. Eine einmalige Auszahlung des gesamten Betrages ist nicht möglich.
Ist das Landeserziehungsgeld zu versteuern oder pfändbar?
Landeserziehungsgeld ist steuerfrei und kann nicht gepfändet werden.
Wird das Landeserziehungsgeld auf andere Sozialleistungen angerechnet?
Landeserziehungsgeld wird zusätzlich zu z.B. Ausbildungsförderung, Wohngeld, Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II gezahlt. Es wird auf diese Leistungen nicht angerechnet.





