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Europäischer Sozialfonds (ESF)







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Europäischer Sozialfonds
Individualförderung

Unter der Individualförderung in Bayern wird das Programm „Fit for Work“ der Staatsregierung verstanden. Hier werden Unternehmen für speziell geschaffene Ausbildungsverhältnisse individuell gefördert.

Wichtig für alle Richtlinien ist, dass die dreimonatige Antragsfrist erst mit der Veröffentlichung der Richtlinien im Allgemeinen Ministerialblatt beginnt. Bezüglich der Veröffentlichung bitten wir in der Verkündungsplattform im Internet  nachzusehen. Zum aktuellen Stand der Richtlinien bitten wir Sie sich über die Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS)  zu informieren.

Das Programm „Fit for Work“ bietet im ESF-Bereich folgende Fördermöglichkeiten:

Förderung von zusätzlichen Ausbildungsstellen

Bayerische Betriebe können, wenn sie bisher noch nie ausgebildet haben, bzw. wenn sie zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns lt. Ausbildungsvertrag mehr Auszubildende angestellt haben, als im Schnitt der letzten 3 Jahre eine Förderung nach der „Richtlinie zur Förderung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsstellen
in Bayern“ erhalten. Die Förderung beträgt bis zu 3.500 €.

Antragsformular zusätzliche Ausbildungsstellen 2011

Förderung von Absolventen der Praxisklassen bayerischer Hauptschulen und von Jugendlichen ohne Schulabschluss

Zuschüsse können an bayrische Betriebe für Jugendliche aus Praxisklassen bayerischer Hauptschulen oder Jugendliche, die nach erfüllter Vollzeitschulpflicht ohne Abschluss eine allgemeinbildende Schule verlassen haben gewährt werden, um die Ausbildungsplatzsituation für diese Jugendliche zu verbessern. Durch den teilweisen Ausgleich und in Anerkennung des Mehraufwands der Betriebe sollen betriebliche Berufsausbildungsstellen für diesen Personenkreis gewonnen werden. Bei Beantragung dieser Förderung nach der Richtlinie zur Förderung der betrieblichen Ausbildung von Absolventen der Praxisklassen bayerischer Hauptschulen und von Jugendlichen ohne Schulabschluss ist ein Zuschuss bis zur Höhe von 5.000 € möglich.

Antragsformular Praxisklassen/Schulabgänger ohne Schulabschluss 2011

Förderung der Verbundausbildung

Die Zuschüsse werden gewährt, um zusätzliche Ausbildungsplätze im Rahmen von Verbundausbildungen in Bayern zu schaffen. Damit sollen die Chancen der bayerischen Jugendlichen auf einen Ausbildungsplatz erhöht und die Verbundausbildung in Bayern weiter vorangetrieben werden. Betriebe der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der Freien Berufe, nichtgewerbliche Ausbildungsstätten und die zur Ausbildung befugten Familien- und Anstaltshaushalte können nach der „Richtlinie zur Förderung der Verbundausbildung in Bayern“ bis zu 4.000 € Förderung erhalten, wenn sie mit einem weiteren Unternehmen eine Verbundausbildung durchführen und zusätzlich zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns lt. Ausbildungsvertrag mehr Auszubildende angestellt haben, als im Schnitt der letzten 3 Jahre.

Keine Verbundausbildung liegt bei einer überbetrieblichen Ausbildung vor, oder wenn der Verbund bei verschiedenen Unternehmen eines Konzerns durchgeführt wird.
Die genauen Voraussetzungen aller Förderungen entnehmen sie bitte direkt den Richtlinien aus der Verkündungsplattform AllMBl-Nr. 11 und der Internetseite des StMAS. Die Antragsformulare können sie ebenfalls auf dieser Seite herunter laden und direkt am PC bearbeiten.

Antragsformular Verbundausbildung 2011

Förderung zusätzlicher Ausbildungsstellen in der Altenpflege

Die Zuschüsse werden gewährt, um mehr Bewerberinnen und Bewerbern in Bayern eine Ausbildung zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger zu ermöglichen und damit den demographischen Veränderungen Rechnung zu tragen.
Träger der praktischen Altenpflegeausbildung im Sinne von § 13 Abs. 1 AltPflG können, wenn sie bisher noch nie ausgebildet haben, bzw. wenn sie zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns lt. Ausbildungsvertrag mehr Auszubildende in dessen bayerischen Einrichtungen angestellt haben, als im Schnitt der letzten 3 Jahre eine Förderung nach der „Richtlinie zur Förderung zusätzlicher Ausbildungsstellen in der Altenpflege im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Bayern“ erhalten. Die Förderung beträgt bis zu 3.000 €.
Die genaueren Informationen und die Antragsformulare hierzu können Sie unter der Internetseite des StMAS erhalten

Antragsformular zusätzliche Ausbildungsstellen in der Altenpflege 2011

Im Rahmen von „Fit for Work“ wird auch noch die Mobilitätshilfe im Rahmen des Arbeitsmarktfons (AMF) unterstützt. Diesbezüglich wird ebenfalls auf die Seite des StMAS verwiesen.

Bei Fragen zu den einzelnen Richtlinien erreichen Sie uns unter Tel. 09 21/6 05-33 88, Fax: 09 21/6 05 58-08 01 0, e-Mail: ESF


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