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Europäischer Sozialfonds (ESF)







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Europäischer Sozialfonds
Individualförderung
von Schulabgängern aus Praxisklassen
und Schulabgängern ohne Schulabschluss

Förderung der Ausbildung von Jugendlichen aus Praxisklassen bayerischer Hauptschulen und Schulabgängern ohne Schulabschluss

Die Praxisklasse
ist ein Modell der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit spezifischen Lern- und Leistungsrückständen. Sie richtet sich an Schüler der Jahrgangsstufen 8 und darunter,

  • die vor dem letzten Jahr ihres neunjährigen Schulbesuchs stehen und keine Aussicht haben, in der Regelklasse den Hauptschulabschluss zu erreichen und
  • die durch eine spezifische Förderung mit hohen berufsbezogenen Praxisanteilen zu einer positiven Lern- und Arbeitshaltung geführt werden können.
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Praxisklassen gibt es derzeit an ca. 100 Hauptschulen in Bayern. Der Besuch einer Praxisklasse wird auf dem Jahreszeugnis bescheinigt.

Weitere Informationen und die Standorte der Praxisklassen finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus unter http://www.km.bayern.de/ministerium/schule-und-ausbildung/schularten/schulsuche.html?s=&t=1&p2=2

Zu den Schulabgängern ohne Schulabschluss gehören Jugendliche, die nach erfüllter Vollzeitschulpflicht ohne Abschluss eine allgemeinbildende Schule verlassen haben. Dies sind z.B. Jugendliche, die eine Hauptschule nach der 9. Klasse oder eine Wirtschaftsschule nach der 9. oder 10. Klasse ohne Erfolg beendeten.

Die Förderung der Ausbildung von Jugendlichen aus Praxisklassen oder Schulabgänger ohne Schulabschluss durch die Bayerische Staatsregierung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).

Eine Förderung entfällt, wenn der/die Jugendliche die allgemeinbildende Schule bereits im Vorjahr oder früher verlasen hat.

Die Berufsausbildung darf lt. Berufsausbildungsvertrag frühestens am 01.01.2010 und spätestens am 31.12 2013 beginnen.

Der Wohnsitz des/der Auszubildenden muss am 01.07. vor Beginn der Berufsausbildung und zu Beginn der Berufsausbildung in Bayern liegen.

Es können grundsätzlich nur Anträge berücksichtigt werden, die bis zum Ablauf von 3 Monaten nach dem im Berufsausbildungsvertrag genannten Ausbildungsbeginn beim ZBFS eingehen.

Die Förderung beträgt für Ausbildungen, die lt. Ausbildungsvertrag bis zum 30.08.2010 beginnen in der Regel 3.000 €. Und für Ausbildungen, die ab dem 01.09.2010 starten grundsätzlich 5.000 €.

Die weiteren Voraussetzungen können Sie der Förderrichtlinie und der Änderungsrichtlinie hierzu entnehmen. Den Antrag auf Gewährung eines Zuschusses müssen Sie unter Verwendung des Vordrucks beim Zentrum Bayern Familie und Soziales, Hegelstr. 2, 95447 Bayreuth stellen. Das notwendige Antragsformular können Sie hier downloaden.
Sie erreichen uns unter Tel. 09 21/6 05-33 88, Fax: 09 21/6 05 58-08 01 0, e-Mail ESF


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