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Europäischer Sozialfonds (ESF)







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Europäischer Sozialfonds
Förderung der Verbundausbildung in Bayern 2010

Nach der Verbundausbildungsrichtlinie 2010 werden Zuschüsse an Ausbildungsbetriebe gewährt, die zusätzliche Arbeitsplätze im Rahmen von Verbundausbildungen schaffen. Damit sollen die Aussichten der bayerischen Jugendlichen auf einen Ausbildungsplatz erhöht und die Verbundausbildung in Bayern weiter vorangetrieben werden

Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 % der Ausgaben, die durch die Verbundausbildung entstehen, jedoch höchstens 4.000 €.

Antragsberechtigt sind Betriebe der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der Freien Berufe usw., mit Sitz oder Niederlassung in Bayern.

Die Antragsfrist endet 3 Monate nach dem im Berufsausbildungsvertrag genannten Beginn der Ausbildung. Die Frist beginnt frühestens mit Bekanntgabe dieser Richtlinie im Allgemeinen Ministerialblatt
( https://www.verkuendung-bayern.de/allmbl ) zu laufen. Dies war der 29.09.2010.

Das Ausbildungsverhältnis muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Es handelt sich um eine Verbundausbildung.
  • Es wird ein zusätzlicher Ausbildungsplatz besetzt (d. h. mehr als im Durchschnitt der letzten drei Jahre).
  • Der Ausbildungsvertrag wurde frühestens am 01.07.10 abgeschlossen.
  • Die Ausbildung beginnt zwischen dem 01.07.10 und dem 31.12.10.
  • Es handelt sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung.
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Der Auszubildende muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Geburtstag 02.07.85 oder später.
  • Wohnsitz am 01.07.10 in Bayern.
  • Abgang von der Schule im Jahr 2010.
  • Es wurde noch keine andere Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen.
Ende der Aufzählung

Die Voraussetzungen sind hier aus Platzgründen teilweise etwas vereinfacht dargestellt. Im einzelnen können Sie diese der Verbundausbildungsrichtlinie 2010 entnehmen.

Den Antrag auf Gewährung eines Zuschusses stellen Sie bitte unter Verwendung des Antragsformulars beim Zentrum Bayern Familie und Soziales, Hegelstraße 2, 95447 Bayreuth.
Sie erreichen uns unter Tel. 09 21 / 6 05 - 33 88, Fax: 09 21 / 6 05 58 - 0 80 10, e-Mail: ESF


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