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Europäischer Sozialfonds (ESF)







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Europäischer Sozialfonds
Förderung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsstellen in Bayern 2010

Als Teil der Ausbildungsinitiative "Fit for Work - 2010" der Staatsregierung sollen die Chancen für Jugendliche auf einen Ausbildungsplatz erhöht werden, die einem besonderen Verdrängungswettbewerb unterliegen. Außerdem sollen Betriebe in gesamt Bayern angeregt werden, zusätzliche Ausbildungsstellen anzubieten und zu besetzen.

Rechtsgrundlage der Förderung für das Jahr 2010 ist die Richtlinie zur Förderung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsstellen in Bayern 2010 im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) vom 01.09.2010 Nr. I5/6202.02-1/3, die u.a. folgende Fördervoraussetzungen festlegen:

  • Es muss ein zusätzlicher Ausbildungsplatz besetzt werden (mehr als im Durchschnitt der letzten 3 Jahre oder erstmalige Ausbildung).
  • Der Ausbildungsvertrag darf nicht vor dem 01.07.2010 geschlossen sein und das Ausbildungsverhältnis darf frühestens am 01. Juli 2010, spätestens am 31. Dezember 2010 beginnen.
  • Der Auszubildende darf nicht bereits eine andere Berufsausbildung abgeschlossen haben.
  • Die Ausbildung muss in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem BBiG oder der HWO erfolgen.
  • Der Sitz oder die Niederlassung des Betriebes muss in Bayern sein.
  • Der Auszubildende darf vor dem 01.07.2010 das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und muss am 01.07.2010 seinen Wohnsitz in Bayern haben.
  • Die Förderung beträgt in der Regel 2.500 € je zusätzlichem Ausbildungsplatz. Wenn die Ausbildung überwiegend in den Arbeitsagenturbezirken Ansbach, Bamberg, Bayreuth, Coburg, Hof, Schwandorf, Schweinfurt, Weiden und Weißenburg durchgeführt wird bis zu 3.000 €.
  • Es können grundsätzlich nur Anträge berücksichtigt werden, die bis zum Ablauf von 3 Monaten nach dem im Berufsausbildungsvertrag genannten Beginn der Ausbildung beim Zentrum Bayern Familie und Soziales eingehen. Die Frist beginnt frühestens mit Bekanntgabe dieser Richtlinie im Allgemeinen Ministerialblatt ( https://www.verkuendung-bayern.de/allmbl ) zu laufen. Dies war der 29.09.2010.
  • Der Auszubildende muss die allgemeinbildende Schule im Jahr 2010 verlassen haben.
  • der Auszubildende hat die Schule mit höchstens einem qualifizierenden Hauptschulabschluss verlassen,
    oder
  • das Berufsausbildungsverhältnis ist mit einem Ausbildungsbetrieb geschlossen worden, der bisher nicht ausgebildet hat.
Ende der Aufzählung

Die genauen Voraussetzungen können Sie der Förderrichtlinie im allgemeinen Ministerialblatt Seite 227 entnehmen. Den Antrag auf Gewährung eines Zuschusses stellen Sie unter Verwendung des Vordruckes beim Zentrum Bayern Familie und Soziales, Hegelstraße 2, 95447 Bayreuth. Antragsformular und Förderrichtlinie können Sie hier downloaden.

Sie erreichen uns unter Tel. 09 21/6 05-33 88, Fax: 09 21/6 05 58-08 01 0, e-Mail: e-Mail: ESF


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