Direkt zum Textbeginn
Bayerisches Staatswappen; hier gelangen Sie zu den Seiten der Bayerischen Staatskanzlei
Zentrum Bayern Familie und Soziales


HomeFamilienerholung und Familienbildung Familienbildung

Ende der Servicenavigation

Familienerholung und Familienbildung







Externer Link: Valid CSS!

Externer Link: Valid XHTML 1.0!

Soziale Hilfen
Zuschüsse zur Eltern- und Familienbildung am Wochenende

Um Familien in besonderen Partnerschafts- und Familienphasen zu unterstützen, gewährt der Freistaat Bayern Zuwendungen für die Eltern- und Familienbildung am Wochenende aus den Haushaltsmittel des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen im Wege der Projektförderung.

Die entsprechenden Wochenendseminare werden von den Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und den ihnen angeschlossenen Organisationen angeboten und durchgeführt.

Die Zuschüsse sind eine freiwillige Leistung des Freistaats Bayern im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

Welche Anspruchsvoraussetzungen für die Förderung müssen erfüllt sein?

  • Der Antrag muss grundsätzlich mindestens drei Wochen vor Beginn des Wochenendseminars beim Zentrum Bayern Familie und Soziales eingehen (schriftlich auf dem Postwege oder per Fax).
  • Der Hauptwohnsitz der Familie ist in Bayern.
  • Es handelt sich um ein Wochenendseminar für Eltern, Pflegeeltern bzw. Elternteilen mit einem Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, für das Kindergeld bezogen wird, oder für werdende Mütter bzw. werdende Väter.
    Wochenendseminare ohne das Beisein der Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind somit mit Ausnahme bei werdenden Eltern nicht förderfähig.
  • Ein getrennt lebender Elternteil, der mit seinen Kindern ein entsprechendes Wochenendseminar besuchen möchte, für die der andere Elternteil aber das Kindergeld bezieht, kann grundsätzlich auch für sich und die Kinder die Förderung erhalten. Das gleiche gilt für sogenannte Patchworkfamilien.
  • Die Bildungswochenenden werden von den Freien Wohlfahrtsverbänden und den ihnen angeschlossenen Organisationen veranstaltet.
    Der Inhalt des Seminars muss sich schwerpunktmäßig auf die Unterstützung der Familien in den besonderen Familienphasen, vor allem vor und nach der Geburt eines Kindes sowie bei Erziehungsproblemen beziehen und von entsprechendem Fachpersonal (Sozialpädagogen und Dipl.-Psychologen) durchgeführt werden. Der zeitliche Rahmen muss mindestens 13 Unterrichtseinheiten umfassen und an den Wochenendtagen Freitag, Samstag und Sonntag stattfinden.
  • Die Einkommensgrenzen und Einkommensberechnungen entsprechen denen der vorgenannten Förderung von Familienerholung in Familienferienstätten.


Wie hoch ist die Förderung?

Die Tagespauschale beträgt je Veranstaltungstag:

Für jedes berücksichtigungsfähige Kind 23,50 €

Für jeden berücksichtigungsfähigen Erwachsenen 26,50 €.

Für Kinder unter einem Jahr wird keine Zuwendung gewährt.

Die entsprechenden Kursangebote, sowie Beratung und Informationen zu den Wochenendseminaren erhalten Sie von den Freien Wohlfahrtsverbänden und den ihnen angeschlossenen Organisationen.

Wie ist die Verfahrensweise und welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ein Programmheft der Veranstaltung (Flyer des Veranstalters).
  • Ein aktueller Nachweis des Kindergeldbezuges (z. B. eine Kopie des Kontoauszuges mit Name des Kontoinhabers oder einer Bezügemitteilung) - immer erforderlich - und
  • ein vollständiger Einkommenssteuerbescheid des vorvergangenen Jahres (eine Lohnsteuerbescheinigung allein genügt nicht). Wenn Sie nicht zur Einkommenssteuer veranlagt werden oder ein entsprechender Einkommenssteuerbescheid noch nicht erteilt wurde, wird das anzurechnende Einkommen mit einem entsprechenden Einkommensfragebogen ermittelt, der Ihnen nach der Antragstellung zugesandt wird. Oder
  • ein aktueller Bescheid über Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II)bzw. XII (Sozialhilfe) an Stelle des Steuerbescheides oder Einkommensfragebogens, wenn Sie diese Leistungen im Zeitraum der beantragten Bildungsmaßnahme beziehen.


Nach Eingang des Antrages und der entsprechenden Unterlagen wird der grundsätzliche Anspruch geprüft und Sie erhalten einen Bescheid darüber, ob eine Förderung gewährt wird und ggf. wie hoch diese sein wird. Zudem erhalten Sie einen Bestätigungsvordruck übersandt, der vom Veranstalter am Ende des Bildungswochenendes ausgefüllt werden muss. Bitte senden Sie diese Bestätigung umgehend nach Ihrem Seminarbesuch an das Zentrum Bayern Familie und Soziales zurück.
Nach Eingang dieser Bestätigung werden die Angaben überprüft und die Zuwendung an Sie ausbezahlt.

Wenn die Bestätigung nicht innerhalb von 3 Monaten nach Ende des bewilligten Seminars eingereicht wird, kann die Zuwendung nicht mehr ausbezahlt werden.

Die Zuwendungen werden nur dann ausgezahlt, wenn alle Anspruchsvoraussetzungen auch tatsächlich erfüllt wurden und die Bildungsmaßnahme wie bewilligt durchgeführt wurde.

Wichtig:

Die Zuwendung wird nach der Bildungsmaßnahme ausbezahlt. Eine Vorauszahlung oder Abtretung des Zuschusses ist nicht möglich, auch nicht an Veranstalter oder an eine andere Person.


verantwortlich
für diese Seite:

Zentrum Bayern Familie und Soziales
Z-Team IX 1


Ansicht wechseln: [ Standard ] [ blau-gelb ] [ Großschrift ] [ Druckansicht ]

top