Soziale Hilfen
Angehörigenarbeit, niedrigschwellige Betreuungsangebote,
Betreuungsangebote ehrenamtlich Tätiger und der Selbsthilfe
Angehörigenarbeit
Niedrigschwellige Betreuungsangebot
Betreuungsangebote ehrenamtlich Tätiger und der Selbsthilfe
Ansprechpartner
Angehörigenarbeit
Bereits seit vielen Jahren fördert die Bayerische Staatsregierung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Träger, die in Form einer Fachstelle für pflegende Angehörige die psychosoziale Beratung pflegender Angehöriger in ihrem Einzugsbereich sicherstellen. Durch die entsprechende Beratung, begleitende Unterstützung und Entlastung der pflegenden Angehörigen soll deren Pflegebereitschaft und -fähigkeit erhalten werden. Die Förderpauschale beträgt für eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft bis zu 17.000 €.
Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen können Sie den Fördergrundsätzen des Bay. Netzwerk Pflege entnehmen.
Eine Liste der Fachstellen für pflegende Angehörige in Bayern finden Sie hier:
http://www.stmas.bayern.de/pflege/ambulant/hilfen/ang-fachst.php
Niedrigschwellige Betreuungsangebote
Weiterhin ist das ZBFS zuständiger Ansprechpartner wenn es um die Anerkennung und Förderung niedrigschwelliger Betreuungsangebote nach § 45b Abs. 1 Satz 6 Nr. 4, § 45c SGB XI i. V. m. §§ 80 ff. AVSG geht. Durch diese Angebote soll ein zusätzliches Leistungsangebot für Pflegebedürftige mit einem erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf geschaffen werden. Ziel ist es dabei, bessere Kontaktmöglichkeiten für Demenzkranke zu ermöglichen und auch Möglichkeiten der Entlastung pflegender Angehöriger zu schaffen. Gefördert werden vorrangig Personal- und Sachkosten, die durch das Anbieten von Betreuungsgruppen und Angehörigengruppen entstehen, sowie die Aufwendungen die durch die Koordination und Leitung eines ehrenamtlichen Helferkreises anfallen. Auch Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen in diesen Bereichen können bezuschusst werden.
Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen können Sie der AVSG entnehmen:
http://www.zbfs.bayern.de/imperia/md/content/blvf/esf/avsg.pdf
Hinweis: Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind in der Datei lediglich auszugsweise die für die Anerkennung und Förderung niedrigschwelliger Betreuungsangebote maßgeblichen §§ 80 - 90 AVSG enthalten. Die Abschnitte 5 bis 7 beinhalten die Bestimmungen der Abschnitte V bis VII der ehemaligen Verordnung zur Ausführung des Elften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB XI) Soziale Pflegeversicherung (AVPflegeVG) - ehemals Verordnung zur Ausführung des Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetzes (AVPflEG).
Antragsformulare
Vordruck Anerkennung
Vordruck Förderantrag (Erstantrag)
Vordruck Verwendungsnachweis und Folgeantrag
Anlage 1 - Helfer Betreuungsgruppe
Anlage 2 - Helfer ehrenamtl. Helferkreis
Anlage 3 - Anschriften Betreuungsgruppen
Anlage 4 - Anschriften Angehörigengruppen
Anlage 5 - Anschriften ehrenamtlicher Helferkreis
Anlage 6 - Anschriftenverzeichnis für Fachstellen für pflegende Angehörige
Sachbericht AA
Beratungsdokumentation AA
Sachberichte nB
Betreuungsangebote ehrenamtlich Tätiger und der Selbsthilfe
Die mit Wirkung vom 01.07.2010 in Kraft getretenen §§ 90 a ff des Abschnitts 7 der AVSG regeln die
Förderung von Betreuungsangeboten ehrenamtlich Tätiger und der Selbsthilfe gem. § 45 d SGB XI.
Es besteht nunmehr die Möglichkeit der Förderung von Betreuungsangeboten von Gruppen ehrenamtlich
Tätiger auch für somatisch Pflegebedürftige sowie von Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontakt-
stellen. Hierdurch sollen weitere alternative Hilfeangebote für die häusliche Versorgung geschaffen und
ausgebaut werden.
Gefördert werden auch hier vorrangig Personal- und Sachkosten, die durch das Anbieten von Betreuungs-
angeboten ehrenamtlich Tätiger und von Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen für diesen Bereich
entstehen sowie entsprechende Aufwendungen, die bei Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontakt-
stellen anfallen.
Allerdings gelten die nach Abschnitt 7, §§ 90 a ff AVSG geförderten Betreuungsangebote ehrenamtlich
Tätiger nicht automatisch als sog. „zusätzliche Betreuungsleistungen“, eine Abrechnung mit den
Pflegekassen ist demnach nicht möglich.
Antragsformulare
Vordruck Förderantrag
Vordruck Verwendungsnachweis und Folgeantrag
Ansprechpartner
Als Ansprechpartner stehen für die Förderung der Angehörigenarbeit sowie die Förderung niedrigschwelliger Betreuungsangebote zur Verfügung:
Unterfranken, Niederbayern und Oberpfalz:
Frau Silvia Spiegl, Tel.: 0921/605 3369 e-Mail: Silvia Spiegl
Oberfranken und Mittelfranken (ohne Stadt/Landkreis Nürnberg/Fürth):
Frau Jennifer Labisch, Tel.: 0921/605 3368 e-Mail: Jennifer Labisch
Stadt/Landkreis Nürnberg/Fürth:
Frau Ines Dörfler, Tel.: 0921/605 3363 e-Mail: Ines Dörfler
Oberbayern:
Frau Sandra Söllner, Tel.: 0921/605 3375 e-Mail: Sandra Söllner
Schwaben:
Herr Uwe Seidel, Tel.: 0921/605 3337 e-Mail: Uwe Seidel
Als Ansprechpartner für die Förderung von Betreuungsangeboten ehrenamtlich Tätiger und
der Selbsthilfe steht Ihnen Frau Ines Dörfler, Tel. 0921/605-3363, e-Mail: Ines Dörfler
zur Verfügung.
Als Ansprechpartner für die Anerkennung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten
steht Ihnen Frau Elfriede Hubrich, Tel. 0921/605-3340, e-Mail: Elfriede Hubrich
zur Verfügung.



