Soziale Hilfen
Prüfung: Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen
Die Prüfung wird auf Grundlage der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufs-förderung in Werkstätten für behinderte Menschen" vom 25.06.2001 (BGBl. I S. 1239) durchgeführt.
Nähere Informationen zu den Aufgaben und Tätigkeiten einer Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung finden Sie hier:
Aufgaben und Tätigkeiten
(http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest=profession&prof-id=14792)
Rechtsvorschrift
Die Prüfungsordnung für die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für Menschen mit Behinderung" in Bayern können Sie hier downloaden:
Prüfungsordnung
Prüfungstermine
Lebenshilfe Landesverband Bayern e.V.
Prüfungsort: Erlangen
Themenvergabe zur Projektarbeit: Mittwoch, 23.05.2012
Prüfungsfachgespräche sowie Projektpräsentation: Donnerstag, 12.07.2012 und Freitag, 13.07.2012
Anmeldefrist: 23.04.2012
Anmeldung
Die Anmeldung zur Prüfung muss spätestens 1 Monat vor Beginn der jeweiligen Prüfung schriftlich beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS), Hegelstr. 2, 95447 Bayreuth eingehen ( Ausschlußfrist! ).
Das Anmeldeformular können Sie hier downloaden:
Anmeldeformular
Ansprechprechpartner
ZBFS - Frau Silvia Spiegl,
Hegelstr. 2, 95447 Bayreuth
Telefon: 0921/605-3369, Fax 0921/605-3933
E-Mail: silvia.spiegl@zbfs.bayern.de



