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Förderung sozialer Zwecke







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Soziale Hilfen
Mütterzentren

Bereits seit dem Jahr 1992 fördert die Bayerische Staatsregierung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel derzeit 80 fest etablierte Mütterzentren/Familienzentren/Mütter-Väter-Zentren in Bayern. Die Arbeit der Mütterzentren trägt bei zur Verbesserung der Lebensqualität durch den Aufbau einer sozialen Infrastruktur für Familien. Orientiert an familiären Zusammenhängen, Bedürfnissen und Wünschen entwickeln die Familien in eigenverantworteter Mitgestaltung bedarfsbezogene, alltagspraktische, gegenseitige Hilfen.

Zuschüsse für diese Art der Familienselbsthilfe sind nach der Richtlinie zur Förderung von Mütterzentren in der Fassung vom 17. März 2010 Az.: VI2/7333/6/09 an folgende Voraussetzungen geknüpft:

Das Mütterzentrum

  • wird selbständig, eigenverantwortlich und selbst organisiert von Müttern und/oder Vätern betrieben
  • ist für alle interessierten Mütter und Väter offen
  • vor der erstmaligen staatlichen Förderung mindestens ein Jahr tätig
  • hat mindestens an drei Tagen, mindestens 15 Stunden in der Woche geöffnet, an denen mindestens 10 Stunden ein offener Treff betreut wird
  • bietet geeignete öffentlich zugängliche Aufenthaltsmöglichkeiten für Erwachsene und Kinder
  • mit anderen Mütterzentren und anderen Einrichtungen der Eltern- und Familienbildung und/oder der Jugendhilfe zusammenarbeiten
  • muss vom zuständigen Jugendamt im Rahmen der Jugendhilfeplanung als notwendig und geeignet bestätigt werden
  • wird auch durch eine finanzielle Beteiligung der örtlich zuständigen kommunalen Gebietskörperschaft gefördert

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Anträge auf Gewährung des Zuschusses sind jeweils bis zum 31.Oktober des Jahres, das dem Förderjahr vorausgeht, schriftlich beim zuständigen Jugendamt einzureichen.

Die weiteren Voraussetzungen können Sie der Förderrichtlinie entnehmen. Diese und das entsprechende Antragsformular erhalten sie unter folgendem Link:

Richtlinien zur Förderung von Mütterzentren
Arbeitsunterlagen

Antrag zur Bewilligung einer staatlichen Zulage mit Anlagen.
Verwendungsbestätigung (Anlage 6)
Erklärung zum Einzelstundennachweis (Anlage 2)
Einzelstundennachweis (Anlage 3)
Stundennachweis offener Treff (Anlage 4)
Stundennachweis Kinderbetreuung offenes Konzept ( Anlage 5a)
Stundennachweis Kinderbetreuung feste Gruppen (Anlage 5b)
„Merkblatt zu Zahlungen für ehrenamtliche Tätigkeiten – Ehrenamtpauschale“ des Bayerischen Staatsministeriums für Finanzen (Anlage 7)

Mütterzentren in Bayern

Als Ansprechpartnerin steht Ihnen

Zentrum Bayern Familie und Soziales, Winzererstr. 9, 80797 München
Frau Carmen Chalimowski, Tel. 089/ 1261 2325, Fax 089/ 1261 2335, E-mail: Carmen Chalimowski

zur Verfügung.


verantwortlich
für diese Seite:

Zentrum Bayern Familie und Soziales
Z-Team IX 1


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