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Förderung sozialer Zwecke







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Soziale Hilfen
Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit

Bereits seit vielen Jahren fördert die Bayerische Staatsregierung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit. Zweck der Förderung ist es, die Eigeninitiative der Betroffenen bei der Durchführung von Selbsthilfemaßnahmen zu unterstützen.
 

Förderfähige Selbsthilfegruppen sind Zusammenschlüsse von körperlich oder geistig behinderten oder chronisch kranken Menschen und/oder von deren Familienangehörigen auf örtlicher Ebene zum Zwecke gegenseitiger Hilfe, sofern sie u. a. auf ein längerfristiges Wirken angelegt sind und in ihrer inhaltlichen Ausrichtung den Zielsetzungen der Richtlinie entsprechen. Dies beinhaltet, dass die Hilfen, die sich die Mitglieder der Selbsthilfegruppe gegenseitig gewähren, den regelmäßigen Austausch von Informationen und Erfahrungen und Hilfen zur Lebensbewältigung und Teilnahme am Leben der Gesellschaft umfassen.
 

Aktivitäten, die der Jugendarbeit, Familienhilfe, Frauenarbeit, Altenhilfe, Psychiatrie oder Suchtbekämpfung zuzuordnen sind, fallen nicht unter diese Richtlinie.
 

Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen können Sie der Richtlinie entnehmen:

Richtlinie

Antragsverfahren

Die Selbsthilfegruppen reichen den Antrag auf Zuschuss für den Bewilligungszeitraum (Kalenderjahr) bis 1. November des dem Bewilligungszeitraum vorausgehenden Jahres bei einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege, bei einem Landesbehindertenverband, bei dem sie Mitglied sind oder bei der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung und ihrer Angehörigen in Bayern e. V. (LAGH) ein. Selbsthilfegruppen, die Mitglied bei mehreren Landesbehindertenverbänden sind, reichen den Antrag bei dem Landesverband ihrer Wahl ein. Selbsthilfegruppen, die keinen Landesverband angeschlossen sind, reichen den Antrag bei der LAGH ein.

Antragsformulare

Förderantrag

Anlage 1 "Vollmacht und Mitgliedernachweis"

Anlage 2 "Projektbeschreibung"

Anlage 3 "Stellungnahme des Spitzenverbandes"

Ansprechpartner

Als Ansprechpartner steht Ihnen Frau Rosemarie Deichmann, Tel. 0921/605-3328, Fax-Nr. 0921/605-3933, e-Mail: Rosemarie Deichmann zur Verfügung.


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für diese Seite:

Zentrum Bayern Familie und Soziales
Z-Team IX 1


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