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Hauptfürsorgestelle


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Aufgaben

Am 01.08.2005 wurden die bisher bei den Bezirksregierungen angesiedelten 7 Hauptfürsorgestellen aufgelöst und eine bayernweit zuständige "Hauptfürsorgestelle" beim Zentrum Bayern Familie und Soziales eingerichtet.

Die Hauptfürsorgestelle hat als überörtlicher Träger der Kriegsopferfürsorge die Aufgabe, sich der Beschädigten und ihrer Familienmitglieder sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen, um die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes angemessen auszugleichen oder zu mildern.

Sie ist insbesondere für

  • Leistungen an Sonderfürsorgeberechtigte (§ 27 e BVG),
  • für Witwen und Waisen (wenn der Versorgungsberechtigte im Zeitpunkt des Todes erwerbsunfähig und Empfänger einer Pflegezulage mindestens nach Stufe III war),
  • Kriegsopferfürsorge-Berechtigte im Ausland (zuständig ist die Region Oberbayern I in München),
  • Impfgeschädigte,
  • Opfer von Gewalttaten
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zuständig.

Neben den Kriegsbeschädigten können auch Beschädigte und Hinterbliebene nach dem

  • Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten
  • Soldatenversorgungsgesetz
  • Zivildienstgesetz
  • Infektionsschutzgesetz
  • Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz
  • Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz
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Hilfen im Rahmen der Kriegsopferfürsorge erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch die Familienmitglieder der Beschädigten erfasst.

Als Leistungen kommen folgende Hilfen in Betracht:

  • Hilfe zur Teilhabe am Arbeitsleben (§§ 26, 26 a BVG)
  • Erziehungsbeihilfe (§ 27 BVG)
  • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt (§ 27 a BVG)
  • Erholungshilfe (§ 27 b BVG)
  • Wohnungshilfe (§ 27 c BVG)
  • Hilfe in besonderen Lebenslagen (§ 27 d BVG)
  • Hilfe zur Pflege (§ 26 c BVG)
  • Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (§ 26 d BVG)
  • Altenhilfe (§ 26 e BVG)
  • Krankenhilfe (§ 26 b BVG)
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Wichtig:

Stellen Sie Anträge auf Leistungen im Bedarfsfall rechtzeitig vor der Deckung des Bedarfs, also vor Beginn der Maßnahme (Bedarfsdeckungsprinzip)!

In den Regionalstellen des ZBFS können Sie sich beraten lassen und Anträge stellen. Hier finden Sie die für Sie zuständige Region des ZBFS.


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Zentrum Bayern Familie und Soziales
Z-Team V 1


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