Die Kraftfahrzeughilfe zum Erreichen des Arbeitsplatzes

Das ZBFS-Inklusionsamt kann schwerbehinderten Selbständigen und Beamten zum Erreichen des Arbeitsplatzes Zuschüsse gewähren

  • für die Beschaffung eines Kraftfahrzeugs,
  • für die behinderungsbedingte Zusatzausstattung und
  • zur Erlangung der Fahrerlaubnis (Führerschein).

Daneben können in besonderen Härtefällen z.B. auch die Kosten für die Taxi-Benutzung, die Inanspruchnahme von Beförderungsdiensten oder die Reparatur des Kraftfahrzeugs bezuschusst werden.

Für Arbeitnehmer sind vorrangig die Rehabilitations-Träger zuständig. Wenn Sie jedoch weniger als 15 Jahre Mitglied der Rentenversicherung sind, ist regelmäßig die Arbeitsagentur für die Kraftfahrzeughilfe zuständig. Bei über 15 Jahren müssen Sie sich regelmäßig an den Träger Ihrer Rentenversicherung wenden.

Voraussetzungen:

  • Ihre Eingliederung in das Arbeitsleben stößt unter Berücksichtigung von Art oder Schwere der Behinderung auf besondere Schwierigkeiten und die Leistung ist geeignet, die berufliche Eingliederung zu ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern.
  • Sie müssen schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sein, mit mindestens 15 Stunden wöchentlich beschäftigt werden und das tarifliche bzw. ortsübliche Entgelt erhalten.
  • Sie müssen infolge ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen sein, um ihren Arbeitsort zu erreichen. Sie müssen ein Kraftfahrzeug führen können oder es muss gewährleistet sein, dass ein Dritter das Kraftfahrzeug für sie führt.

Fristen: Der Antrag muss vor Beschaffung des Kraftfahrzeugs beim ZBFS-Inklusionsamt gestellt und die Genehmigung abgewartet werden.

Unterlagen: Das ZBFS-Inklusionsamt benötigt von Ihnen folgende Unterlagen:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular,
  • Kopie Schwerbehindertenausweis,
  • Kopie Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes,
  • Kopie Führerschein,
  • Kopie Kraftfahrtechnisches-Eignungsgutachten (TÜV),
  • Kostenvoranschläge,
  • Bewertung des zur Zeit genutzten Kraftfahrzeugs und
  • Einkommensnachweis (12 Monate vor Antragstellung).

Antrag auf Leistungen

Sie können beim ZBFS-Inklusionsamt auf sehr einfachem Weg eine Förderung beantragen, indem Sie alle Angaben in ein Online-Formular eingeben und dort direkt sowie datengeschützt als Antrag an uns übermitteln.

Online-Antragsformular

Alternativ können Sie auch weiterhin nachfolgendes PDF-Antragsformular nutzen. Bitte beachten Sie, dass diese PDF-Datei für die Zusendung per einfacher E-Mail (aufgrund der ungeschützten Übertragung Ihrer sensiblen Daten) nicht geeignet ist.

PDF-Antragsformular (sofern das Online-Antragsformular nicht genutzt wird)
 

Kontakt

Sie können über unser Kontaktsymbol Kontaktformular jederzeit mit uns in Verbindung treten und damit auf datengeschützte Weise Ihre sensiblen Informationen an uns übermitteln.
Die Telefon Telefonnummern der regional für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie nachfolgend.

Oberbayern

Stadt München Landkreise/Städte Telefon
Buchstabe A, G, X, Y BGL, EBE, GAP, IN, LL 089 18966-1649
Buchstabe B M, WM 089 18966-1407
Buchstabe C, E, F, J, K, O EI, RO 089 18966-1625
Buchstabe D, I, P, V, W, Z MB, MÜ, PAF 089 18966-1393
Buchstabe H TS 089 18966-1611
Buchstabe L, N, T DAH 089 18966-2547
Buchstabe M, R, U   089 18966-1545
Buchstabe Q, S ND 089 18966-2533
  AÖ, ED, FFB, FS, TÖL, STA 089 18966-2455

Niederbayern

Kreise: REG, PAN
Städte: LA
Telefon: 0871 829-472

Kreise: SR
Städte: SR
Telefon: 0871 829-471

Kreise: LA, KEH, FRG
Telefon: 0871 829-478

Kreise: DGF, PA
Telefon: 0871 829-474

Kreise: DEG
Telefon: 0871 829-491

Städte: PA
Telefon: 0871 829-473

Oberpfalz

Telefon: 0941 7809-4705 oder -4724

Oberfranken

Kreise: BT
Städte: BT
Telefon: 0921 605-2806

Kreise: HO, WUN, BA, FO, CO, KC, LIF, KU
Städte: HO, BA, CO
Telefon: 0921 605-2805, -2809, -2821

Mittelfranken

Telefon: 0911 928-2529

Unterfranken

Kreise: AB, MIL
Städte: AB
Telefon: 0931 4107-283

Kreise: HAS, KG, SW
Städte: SW
Telefon: 0931 4107-288

Städte: WÜ
Telefon: 0931 4107-284

Kreise: WÜ, Rhön/Grabfeld
Telefon: 0931 4107-240

Kreise: KT, MSP
Telefon: 0931 4107-285

Schwaben

Telefon: 0821 5709-3008

  

Weiterführende Informationen

Rechtsgrundlagen:
§ 185 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
§ 20 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) 
§ 1 Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV)

Abkürzungen:
BIH: Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen
KfzHV: Kraftfahrzeughilfe-Verordnung
SchwbAV: Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
SGB: Sozialgesetzbuch