Arbeitsmarktfonds
Gewährung von Mobilitätshilfen an Auszubildende
Die Bayerische Staatsregierung fördert mit Mitteln des Arbeitsmarktfonds über die Ausbildungsinitiative "Fit for Work" auch Jugendliche aus ungünstigen Regionen mit der Förderrichtlinie Mobilitätshilfe. Dieses Programm soll helfen, Jugendlichen die einen Ausbildungsplatz suchen, die Aufnahme einer betrieblichen Berufsausbildung mit auswärtiger Unterbringung zu erleichtern und die dadurch entstehenden Mehrkosten teilweise ausgleichen. Unter den gleichen Voraussetzungen werden Jugendliche aus ganz Bayern gefördert, wenn sie in einem Gebiet mit ungünstiger demografischer Entwicklung eine Ausbildung aufnehmen.
Notwendig ist eine auswärtige Unterbringung, weil ein tägliches Pendeln zwischen Wohnort und Ausbildungsbetrieb eine tägliche Gesamtwegezeit von mehr als 2 1/2 Stunden erfordert. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, ist eine Förderung von monatlich bis zu 250,00 € für die gesamte Ausbildungszeit möglich.
Zu weiteren aktuellen Informationen bitte wir Sie sich über die Internetseite des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS) zu informieren. Hier finden Sie auch das entsprechende Antragsformular.
Die Rechtsgrundlage der Förderung mit allen Voraussetzungen ist die Förderrichtlinie für die Gewährung von Mobilitätshilfen an Auszubildende. Es können grundsätzlich nur Anträge berücksichtigt werden, die bis zum Ablauf von 3 Monaten nach dem im Ausbildungsvertrag angegebenen Beginn der Ausbildung beim ZBFS eingehen. Die Frist beginnt frühestens mit Bekanntgabe dieser Richtlinie im Allgemeinen Ministerialblatt zum 28.09.2012 zu laufen.
Der Antrag auf Gewährung des Zuschusses ist beim Zentrum Bayern Familie und Soziales, Hegelstraße 2, 95447 Bayreuth zu stellen.
Antragsformular Mobilitätshilfe 2012
Als Ansprechpartner stehen Ihnen die Mitarbeiter des Teams ZBFS VI 1 unter, Tel. 0921/605-3388, Fax 0921/605-3901, e-Mail: ESF zur Verfügung.

