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Opferentschädigungsgesetz
Traumaambulanz

Die Prävention und Rehabilitation von psychischen Gesundheitsstörungen von Gewaltopfern gewinnt in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung. Ziel präventiver Maßnahmen ist es, psychische Traumatisierungen infolge von Gewalttaten zu verhindern. Ziel rehabilitativer Maßnahmen ist es, psychische Traumatisierungen von Gewaltopfern zu lindern und zu heilen.

Opfer von Gewalttaten benötigen

  • rasche Hilfe:
    Es gilt gerade bei psychischen Störungen der Grundsatz: „Wer rasch hilft, hilft doppelt“.
     
  • kompetente Hilfe:
    Die psychoreaktive Störung darf sich nicht verfestigen, um viel menschliches Leid und in zweiter Linie auch unnötige Kosten für die Allgemeinheit zu vermeiden.
     
  • sichere Hilfe:
    Hilfe muss gewährt werden, auch wenn die Zuständigkeit noch nicht geklärt ist.

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales hat deshalb für Kinder und Jugendliche, die Opfer von Gewalttaten geworden sind, Traumaambulanzen in Zusammenarbeit mit psychiatrischen Kliniken in ganz Bayern eingerichtet. Dort erfahren Gewaltopfer Hilfe und Begleitung.

Näheres zur Intention dieser Einrichtungen, zu den Leistungen der Traumaambulanzen und der Vertragsgestaltung mit dem Zentrum Bayern Familie und Soziales finden Sie im Leitfaden Traumaambulanz des ZBFS.


verantwortlich
für diese Seite:

Zentrum Bayern Familie und Soziales
Z-Team V 1


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