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Schwerbehinderten-
verfahren (SGB IX)







Schwerbehindertenverfahren (SGB IX)
Hinweise und Tipps zur Antragstellung

Beim Zentrum Bayern Familie und Soziales gehen pro Monat etwa 25.000 Anträge nach dem Schwerbehindertenrecht ein. Es dauert deshalb trotz aller Bemühungen durchschnittlich ca. drei Monate bis über einen Antrag entschieden werden kann. Warum dies so ist, möchten wir Ihnen kurz erläutern:

Im Rahmen der erforderlichen Sachaufklärung wird zur Verfahrensbeschleunigung und aus Kostengründen in der Regel zunächst lediglich ein Befundbericht Ihres Hausarztes ggf. auch Ihres HNO- und Augenarztes eingeholt. Die Befunde der anderen mitbehandelnden Fachärzte liegen regelmäßig bereits Ihrem Hausarzt vor, der sie dem Zentrum Bayern Familie und Soziales zur Verfügung stellt.

Ihr zuständiger Bearbeiter prüft, ob alle erforderlichen ärztlichen Befunde eingegangen sind. Ist dies der Fall, werden die Unterlagen dem Ärztlichen Dienst zugeleitet.

Dort wird entschieden, ob eine Einstufung bereits anhand der vorliegenden Befunde möglich ist oder ob Sie untersucht werden müssen. Ist eine Untersuchung erforderlich, wird Ihnen der vorgesehene Untersuchungstermin rechtzeitig schriftlich mitgeteilt.

Nach Abschluss der ärztlichen Prüfung kann unter Berücksichtigung des Entscheidungsvorschlages des Ärztlichen Dienstes über Ihren Antrag entschieden werden.

Die nachfolgenden Tipps geben Ihnen einige Hinweise, wie Sie uns eine schnelle Entscheidung ermöglichen können. Was wir zur Verfahrens- beschleunigung beitragen können, werden wir selbstverständlich tun.

Tipp 1

Nutzen Sie den Online-Antrag!

Tipp 2

Beantworten Sie die im Antragsformular gestellten Fragen bitte genau und vollständig. Sie helfen uns damit, die erforderlichen Befunde und ärztlichen Unterlagen (z.B. Krankenhausberichte) gezielt anfordern zu können.

Tipp 3

Sofern Sie auch die (Neu-)Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen, fügen Sie dem Antrag bitte gleich ein aktuelles farbiges Passbild (35 x 45mm) bei. Das Bild muss keine biometrischen Anforderungen erfüllen.

Tipp 4

Je nachdem, wie schnell Ihr behandelnder Arzt tätig wird, können zwischen Anforderung und Eingang des Befundberichts einige Wochen, manchmal sogar mehrere Monate (!) liegen.
Erfahrungsgemäß ist es von Vorteil, wenn Ihr Arzt informiert ist, dass und warum Sie einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht stellen. Wenn er weiß, worauf Ihr Antrag gerichtet ist, kann Ihr Arzt Ihren Antrag dadurch unterstützen, dass er die bei Ihnen vorliegenden Gesundheitsstörungen umfassend sowie möglichst genau beschreibt und uns den Befundbericht zeitnah zukommen lässt.

Tipp 5

Falls Sie aktuelle ärztliche Unterlagen selbst in Händen haben, legen Sie sie bitte Ihrem Antrag bei. Wenn Sie die Unterlagen im Original übersenden, erhalten Sie diese selbstverständlich wieder zurück. Röntgenbilder werden allerdings in der Regel nicht benötigt.

Tipp 6

Reichen die beigezogenen oder von Ihnen vorgelegten Unterlagen nicht aus, um über Ihren Antrag entscheiden zu können, ist eine versorgungsärztliche Untersuchung erforderlich, die das Verfahren um etwa drei Monate verlängern kann.

Je ausführlicher und aussagekräftiger die uns vorliegenden ärztlichen Unterlagen sind, desto eher wird eine Untersuchung entbehrlich und damit auch ein schnellerer Verfahrensabschluss möglich.

Tipp 7

Sollten Sie während des laufenden Verfahrens von einer anderen Stelle untersucht oder z. B. im Krankenhaus behandelt werden, lassen Sie uns dies bitte umgehend wissen, damit wir das Ergebnis dieser Untersuchung bzw. ärztlichen Behandlung noch berücksichtigen können.
Nur so ist uns eine genaue Einschätzung Ihres aktuellen Gesundheitszustandes sowie unter Umständen auch der Verzicht auf eine ansonsten eventuell notwendige Untersuchung möglich.


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für diese Seite:

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Z-Team III 1


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