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Zentrum Bayern Familie und Soziales


HomeSchwerbehindertenverfahren (SGB IX) Wegweiser für behinderte Menschen

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Schwerbehinderten-
verfahren (SGB IX)







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Übersichten

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Dienste der offenen Behindertenarbeit

Die regionalen und überregionalen Beratungs- und Betreuungs-dienste für Menschen mit Behinderung bieten sowohl Erwachsenen als auch behinderten Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern eine umfangreiche Angebotspalette von Hilfen an, die von der Fachberatung bei speziellen Fragen aus dem Bereich der Behindertenhilfe über familienentlastende Hilfen bis in Einzelfällen sogar zur Kurzzeitbetreuung reichen.
Ein Verzeichnis der Dienste der offenen Behindertenarbeit erhalten Sie unter folgender Internet-Adresse: www.stmas.bayern.de/beratung/offene/index.php

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Regionalstellen des ZBFS

Die in der vorliegenden Broschüre zitierten Regionalstellen, in denen die auch unter der traditionellen Bezeichnung „Versorgungsämter“ und „Integrationsämter“ bekannten Organisationseinheiten angesiedelt sind, firmieren als Dienststellen des Zentrums Bayern Familie und Soziales. Unser Zentrum ist eine dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen nachgeordnete zentrale Landesbehörde mit vielfältigen sozialen Aufgaben. Sitz der Behörde ist Bayreuth. Unsere Behörde verfügt über eine Regionalstelle in jedem Regierungsbezirk. Das „Landesversorgungsamt“ ist in der Zentrale in Bayreuth angesiedelt.

Anmerkung: Nachfolgend wird der Einfachheit halber beim Vollzug der Aufgaben des Feststellungsverfahrens der Begriff „Versorgungsamt“, bei den Aufgaben betreffend die Integration der schwer behinderten Menschen die Bezeichnung „Integrationsamt“ verwendet.

Die Behinderung wird vom Versorgungsamt in dem Regierungsbezirk festgestellt, in dem der behinderte Mensch seinen Wohnsitz hat.

Für Grenzarbeitnehmer mit Wohnsitz im Ausland und Arbeitsplatz in Deutschland wird die Behinderung vom Versorgungsamt in dem Regierungsbezirk festgestellt, in dem der behinderte Mensch seinen Arbeitsplatz hat.

Nachteilsausgleiche im Berufsleben werden in der Regel durch das Integrationsamt in dem Regierungsbezirk gewährt, in dem der behinderte Mensch seinen Arbeitsplatz hat.

Sonderregelung für Oberbayern:

Versorgungsamt:
Oberbayerische Fälle werden im Interesse einer gleichmäßigen Personalverteilung teilweise in Regionalstellen des Zentrums Bayern Familie und Soziales in anderen Regierungsbezirken bearbeitet. Antragsteller aus Oberbayern reichen ihren Antrag bitte bei der Regionalstelle Oberbayern - Standort Bayerstraße - ein. Ihr Antrag wird dann eventuell an eine andere Regionalstelle weitergeleitet. In welcher Regionalstelle Ihr Fall bearbeitet wird, wird Ihnen nach Antragseingang automatisch mitgeteilt.
Integrationsamt: Das Integrationsamt für Oberbayern befindet sich bei der Regionalstelle Oberbayern (Standort Richelstraße) des Zentrums Bayern Familie und Soziales.

Zu Ihrer zuständigen Regionalstelle

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Bürgertelefon

Bei Fragen zu bestimmten sozialen Themen oder zu individuellen Problemen können Sie sich an die Bürgertelefone der Bundesministerien für Arbeit und Soziales bzw. für Gesundheit wenden (0,14 ¤/Min. aus dem deutschen Festnetz). Beantwortet werden auch Fragen nach Ansprechpartnern im politischen Raum oder nach Publikationen. Auch wer eher allgemeine persönliche Sorgen in den Bereichen Arbeit und Soziales hat oder Hilfe braucht, findet am Bürgertelefon ein offenes Ohr.

Einen besonderen Service für Gehörlose bietet das Schreibtelefon. Dort stehen Expertinnen und Experten, die selbst gehörlos sind, mit Rat bereit.

Die Telefonnummern lauten:

  1. Belange behinderter Menschen: 0 18 05 / 67 67 - 15

  2. Rente: 0 18 05 / 67 67 - 10

  3. Unfallversicherung: 0 18 05 / 67 67 - 11

  4. Arbeitsrecht: 0 18 05 / 67 67 - 13

  5. Schreibtelefon zu den Punkten 1 - 4: 0 18 05 / 67 67 - 16

  6. Krankenversicherung: 0 18 05 / 99 66 - 02

  7. Pflegeversicherung: 0 18 05 / 99 66 - 03

  8. Schreibtelefon zu den Punkten 6 - 7: 0 18 05 / 99 66 - 07

Ende der Aufzählung
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Die wichtigsten GdB-abhängigen Rechte und Nachteilsausgleiche

Wählen Sie bitte Ihren Grad der Behinderung (GdB) aus, Sie erhalten dann eine Kurzübersicht über die wichtigsten Ihnen zustehenden Rechte und Nachteilsausgleiche. Jeder GdB schließt grundsätzlich die mit niedrigeren GdBs verbundenen Rechte ein.

30 40 50 60 70 80 90 100

GdB 30

Gleichstellung möglich

Steuerfreibetrag 310 €

Kündigungsschutz und andere arbeitsrechtliche Vorteile bei Gleichstellung

Sonderregelungen für gleichgestellte behinderte Lehrer nach § 8 bay. Lehrerdienstordnung
Hilfe im Arbeitsleben durch Integrationsfachdienste

GdB 40

Steuerfreibetrag 430 €

GdB 50

Schwerbehinderteneigenschaft

Steuerfreibetrag 570 €

Bevorzugte Einstellung, Beschäftigung

Kündigungsschutz

begleitende Hilfe im Arbeitsleben

Freistellung von Mehrarbeit

Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche

Förderung der Anpassung von Miet- und Eigentumswohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung durch Vergabe von Darlehen

Schutz bei Wohnungskündigung

Vorgezogene Pensionierung Beamter mit 60

Altersrente mit 60 bzw. 63

Befreiung von der Wehrpflicht

Sonderregelungen für Lehrer nach § 8 bay. Lehrerdienstordnung

Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung für Behinderte in Werkstätten

Besondere Fürsorge im öffentlichen Dienst

Freibetrag beim Wohngeld bei Pflegebedürftigkeit i. S. d. § 14 SGB XI: 1.200 €

Ermäßigung bei Kurtaxe (je nach Ortssatzung)

Vortritt beim Besucherverkehr in Behörden

GdB 60

Steuerfreibetrag 720 €

Reduzierung der Belastungsgrenze für Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 1 % der jährlichen Bruttoeinnahmen bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen

GdB 70

Steuerfreibetrag 890 €

Ansatz der tatsächlichen Kosten oder 0,30 €/km für Fahrten zur Arbeitsstätte mit dem Kfz als Werbungskosten

Abzugsbetrag für Privatfahrten bei Merkzeichen G: bis zu 3.000 km
x 0,30 € = 900 €

Erwerb der Bahn Card 50 zum halben Preis

GdB 80

Steuerfreibetrag 1.060 €

Abzugsbetrag für Privatfahrten: bis zu 3.000 km x 0,30 € = 900 €

Freibetrag beim Wohngeld bei Pflegebedürftigkeit i. S. d. § 14 SGB XI: 1.500 €

Abzug eines Freibetrages bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung bei Pflegebedürftigkeit i. S. d. § 14 SGB XI: 4.500 €

GdB 90

Steuerfreibetrag 1.230 €

Freibetrag beim Wohngeld bei Pflegebedürftigkeit i. S. d. § 14 SGB XI: 1.500 €

GdB 100

Steuerfreibetrag 1.420 €

Freibetrag beim Wohngeld: 1.500 €

Vorzeitige Verfügung über Bausparkassen- bzw. Sparbeträge nach dem Wohnungsbauprämiengesetz bzw. Vermögensbildungsgesetz

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Die wichtigsten Merkzeichen-abhängigen Rechte und Nachteilsausgleiche

Wählen Sie bitte Ihre Merkzeichen aus, Sie erhalten dann eine Kurzübersicht über die wichtigsten Ihnen zustehenden Rechte und Nachteilsausgleiche.

G B aG H RF BI GI 1.Kl. VB EB

G

Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr nach Erwerb einer Wertmarke
oder
Kraftfahrzeugsteuerermäßigung

Ansatz der tatsächlichen Kosten oder 0,30 €/km für Fahren zur Arbeitsstätte mit dem Kfz als Werbungskosten

Abzugsbetrag für Privatfahrten bei GdB 70: 3.000 km x 0,30 € = 900 €

Mehrbedarfserhöhung bei der Sozialhilfe von 17 % bei Alter ab 65 oder voller Erwerbsminderung

Preisnachlass beim Neuwagenkauf bei vielen Händlern

B

Unentgeltliche Beförderung der Begleitperson oder eines Hundes im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, ausgenommen bei Fahrten in Sonderzügen und Sonderwagen

aG

Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr nach Erwerb einer Wertmarke

Kraftfahrzeugsteuerbefreiung

Anerkennung der Kfz-Kosten für Privatfahrten als außergewöhnliche Belastung bis zu 15.000 km: 0,30 € je km = 4.500 €

In vielen Gemeinden kostenloser Fahrdienst für behinderte Menschen unter bestimmten Voraussetzungen

Parkerleichterungen, Parkplatzreservierung

Übernahme der Kosten von Fahrten zur ambulanten Behandlung in besonderen Fällen durch die gesetzliche Krankenversicherung

Unentgeltliche Beförderung der Begleitpersonen von Rollstuhlfahrern im internationalen Eisenbahnverkehr

Befreiung von Fahrverboten in Umweltzonen

H

Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr nach Erwerb einer Wertmarke

Kraftfahrzeugsteuerbefreiung

Pauschbetrag wegen außergewöhnlicher Belastung: 3.700 €

Befreiung von der Hundesteuer

Gewährung von Pflegegeld, häusliche Pflegehilfe usw.

Übernahme der Kosten von Fahrten zur ambulanten Behandlung in besonderen Fällen durch die gesetzliche Krankenversicherung

Befreiung von Fahrverboten in Umweltzonen

RF

Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

Ermäßigung der Telefongebühren bei einigen Telekommunikationsunternehmen

Bl

Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr nach Erwerb einer Wertmarke

Kraftfahrzeugsteuerbefreiung

Pauschbetrag wegen außergewöhnlicher Belastung: 3.700 €

Parkerleichterungen, Parkplatzreservierung

In vielen Gemeinden Befreiung von der Hundesteuer

Befreiung von der Umsatzsteuer unter bestimmten Voraussetzungen

Portofreie Beförderung von Blindensendungen

Übernahme der Kosten von Fahrten zur ambulanten Behandlung in besonderen Fällen durch die gesetzliche Krankenversicherung

Gewährung von Blindengeld
oder
Gewährung von Pflegezulage der Stufe III für Versorgungsberechtigte nach dem BVG

Unentgeltliche Beförderung der Begleitperson im internationalen Eisenbahnverkehr

Anspruch auf Zugänglichmachung von Dokumenten in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren in Blindenschrift u. ä.

Befreiung von Fahrverboten in Umweltzonen

Gl

Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr nach Erwerb einer Wertmarke
oder
Kraftfahrzeugsteuerermäßigung

Recht auf Verwendung von Gebärdensprache bei Behörden

1. Kl.

Benutzung der 1. Wagenklasse mit Fahrscheinen 2. Klasse

VB

Freifahrt in Besitzstandsfällen

Kraftfahrzeugsteuerbefreiung in Besitzstandsfällen

EB

Freifahrt in Besitzstandsfällen

Kraftfahrzeugsteuerbefreiung in Besitzstandsfällen


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Zentrum Bayern Familie und Soziales
Z-Team III 1


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