Schwerbehindertenverfahren
Wegweiser
Übersichten
- Dienste der offenen Behindertenarbeit
- Regionalstellen des ZBFS
- Bürgertelefon
- Die wichtigsten GdB-abhängigen Rechte und Nachteilsausgleiche
- Die wichtigsten Merkzeichen-abhängigen Rechte und Nachteilsausgleiche
Dienste der offenen Behindertenarbeit
Die regionalen und überregionalen Beratungs- und Betreuungs-dienste für Menschen mit Behinderung bieten sowohl Erwachsenen als auch behinderten Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern eine umfangreiche Angebotspalette von Hilfen an, die von der Fachberatung bei speziellen Fragen aus dem Bereich der Behindertenhilfe über familienentlastende Hilfen bis in Einzelfällen sogar zur Kurzzeitbetreuung reichen.
Ein Verzeichnis der Dienste der offenen Behindertenarbeit erhalten Sie unter folgender Internet-Adresse:
www.stmas.bayern.de/beratung/offene/index.php
Regionalstellen des ZBFS
Die in der vorliegenden Broschüre zitierten Regionalstellen, in denen die auch unter der traditionellen Bezeichnung „Versorgungsämter“ und „Integrationsämter“ bekannten Organisationseinheiten angesiedelt sind, firmieren als Dienststellen des
Zentrums Bayern Familie und Soziales.
Unser Zentrum ist eine dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen nachgeordnete zentrale Landesbehörde mit vielfältigen sozialen Aufgaben. Sitz der Behörde ist Bayreuth. Unsere Behörde verfügt über eine
Regionalstelle
in
jedem Regierungsbezirk.
Das „Landesversorgungsamt“ ist in der Zentrale in Bayreuth angesiedelt.
Anmerkung: Nachfolgend wird der Einfachheit halber beim Vollzug der Aufgaben des Feststellungsverfahrens der Begriff „Versorgungsamt“, bei den Aufgaben betreffend die Integration der schwer behinderten Menschen die Bezeichnung „Integrationsamt“ verwendet.
Die Behinderung wird vom
Versorgungsamt
in dem Regierungsbezirk festgestellt, in dem der behinderte Mensch seinen Wohnsitz hat.
Für Grenzarbeitnehmer mit Wohnsitz im Ausland und Arbeitsplatz in Deutschland wird die Behinderung vom Versorgungsamt in dem Regierungsbezirk festgestellt, in dem der behinderte Mensch seinen Arbeitsplatz hat.
Nachteilsausgleiche im Berufsleben werden in der Regel durch das
Integrationsamt
in dem Regierungsbezirk gewährt, in dem der behinderte Mensch seinen Arbeitsplatz hat.
Sonderregelung für Oberbayern:
Versorgungsamt:
Oberbayerische Fälle werden im Interesse einer gleichmäßigen Personalverteilung teilweise in Regionalstellen des Zentrums Bayern Familie und Soziales in anderen Regierungsbezirken bearbeitet. Antragsteller aus Oberbayern reichen ihren Antrag bitte bei der Regionalstelle Oberbayern - Standort Bayerstraße - ein. Ihr Antrag wird dann eventuell an eine andere Regionalstelle weitergeleitet. In welcher Regionalstelle Ihr Fall bearbeitet wird, wird Ihnen nach Antragseingang automatisch mitgeteilt.
Integrationsamt:
Das Integrationsamt für Oberbayern befindet sich bei der Regionalstelle Oberbayern (Standort Richelstraße) des Zentrums Bayern Familie und Soziales.
Zu Ihrer zuständigen Regionalstelle
Bürgertelefon
Bei Fragen zu bestimmten sozialen Themen oder zu individuellen Problemen können Sie sich an die Bürgertelefone der Bundesministerien für Arbeit und Soziales bzw. für Gesundheit wenden (0,14 ¤/Min. aus dem deutschen Festnetz). Beantwortet werden auch Fragen nach Ansprechpartnern im politischen Raum oder nach Publikationen. Auch wer eher allgemeine persönliche Sorgen in den Bereichen Arbeit und Soziales hat oder Hilfe braucht, findet am Bürgertelefon ein offenes Ohr.
Einen besonderen Service für Gehörlose bietet das Schreibtelefon. Dort stehen Expertinnen und Experten, die selbst gehörlos sind, mit Rat bereit.
Die Telefonnummern lauten:
Belange behinderter Menschen: 0 18 05 / 67 67 - 15
Rente: 0 18 05 / 67 67 - 10
Unfallversicherung: 0 18 05 / 67 67 - 11
Arbeitsrecht: 0 18 05 / 67 67 - 13
Schreibtelefon zu den Punkten 1 - 4: 0 18 05 / 67 67 - 16
Krankenversicherung: 0 18 05 / 99 66 - 02
Pflegeversicherung: 0 18 05 / 99 66 - 03
Schreibtelefon zu den Punkten 6 - 7: 0 18 05 / 99 66 - 07
Die wichtigsten GdB-abhängigen Rechte und Nachteilsausgleiche
Wählen Sie bitte Ihren Grad der Behinderung (GdB) aus, Sie erhalten dann eine Kurzübersicht über die wichtigsten Ihnen zustehenden Rechte und Nachteilsausgleiche. Jeder GdB schließt grundsätzlich die mit niedrigeren GdBs verbundenen Rechte ein.
30 | 40 | 50 | 60 | 70 | 80 | 90 | 100
|GdB 30
Gleichstellung möglich
|
Steuerfreibetrag 310 €
|
Kündigungsschutz und andere arbeitsrechtliche Vorteile bei Gleichstellung
Sonderregelungen für gleichgestellte behinderte Lehrer nach § 8 bay. Lehrerdienstordnung
Hilfe im Arbeitsleben durch Integrationsfachdienste
GdB 40
|GdB 50
Schwerbehinderteneigenschaft
|
Steuerfreibetrag 570 €
Bevorzugte Einstellung, Beschäftigung
Kündigungsschutz
|
begleitende Hilfe im Arbeitsleben
|
Freistellung von Mehrarbeit
|
Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche
|
Förderung der Anpassung von Miet- und Eigentumswohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung durch Vergabe von Darlehen
|
Schutz bei Wohnungskündigung
|
Vorgezogene Pensionierung Beamter mit 60
|
Altersrente mit 60 bzw. 63
Befreiung von der Wehrpflicht
Sonderregelungen für Lehrer nach § 8 bay. Lehrerdienstordnung
Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung für Behinderte in Werkstätten
|
Besondere Fürsorge im öffentlichen Dienst
|
Freibetrag beim Wohngeld bei Pflegebedürftigkeit i. S. d. § 14 SGB XI: 1.200 €
Ermäßigung bei Kurtaxe (je nach Ortssatzung)
Vortritt beim Besucherverkehr in Behörden
GdB 60
Steuerfreibetrag 720 €
|
Reduzierung der Belastungsgrenze für Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 1 % der jährlichen Bruttoeinnahmen bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen
GdB 70
Steuerfreibetrag 890 €
|
Ansatz der tatsächlichen Kosten oder 0,30 €/km für Fahrten zur Arbeitsstätte mit dem Kfz als Werbungskosten
|
Abzugsbetrag für Privatfahrten bei Merkzeichen G: bis zu 3.000 km
x 0,30 € = 900 €
|
Erwerb der Bahn Card 50 zum halben Preis
GdB 80
Steuerfreibetrag 1.060 €
|
Abzugsbetrag für Privatfahrten: bis zu 3.000 km x 0,30 € = 900 €
|
Freibetrag beim Wohngeld bei Pflegebedürftigkeit i. S. d. § 14 SGB XI: 1.500 €
|
Abzug eines Freibetrages bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung bei Pflegebedürftigkeit i. S. d. § 14 SGB XI: 4.500 €
GdB 90
Steuerfreibetrag 1.230 €
|
Freibetrag beim Wohngeld bei Pflegebedürftigkeit i. S. d. § 14 SGB XI: 1.500 €
GdB 100
Steuerfreibetrag 1.420 €
|
Freibetrag beim Wohngeld: 1.500 €
|
Vorzeitige Verfügung über Bausparkassen- bzw. Sparbeträge nach dem Wohnungsbauprämiengesetz bzw. Vermögensbildungsgesetz
Die wichtigsten Merkzeichen-abhängigen Rechte und Nachteilsausgleiche
Wählen Sie bitte Ihre Merkzeichen aus, Sie erhalten dann eine Kurzübersicht über die wichtigsten Ihnen zustehenden Rechte und Nachteilsausgleiche.
G | B | aG | H | RF | BI | GI | 1.Kl. | VB | EB
|G
Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr nach Erwerb einer Wertmarke
|
oder
Kraftfahrzeugsteuerermäßigung
|
Ansatz der tatsächlichen Kosten oder 0,30 €/km für Fahren zur Arbeitsstätte mit dem Kfz als Werbungskosten
|
Abzugsbetrag für Privatfahrten bei GdB 70: 3.000 km x 0,30 € = 900 €
|
Mehrbedarfserhöhung bei der Sozialhilfe von 17 % bei Alter ab 65 oder voller Erwerbsminderung
|
Preisnachlass beim Neuwagenkauf bei vielen Händlern
B
|aG
Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr nach Erwerb einer Wertmarke
|
Kraftfahrzeugsteuerbefreiung
|
Anerkennung der Kfz-Kosten für Privatfahrten als außergewöhnliche Belastung bis zu 15.000 km: 0,30 € je km = 4.500 €
|
In vielen Gemeinden kostenloser Fahrdienst für behinderte Menschen unter bestimmten Voraussetzungen
|
Parkerleichterungen, Parkplatzreservierung
|
Übernahme der Kosten von Fahrten zur ambulanten Behandlung in besonderen Fällen durch die gesetzliche Krankenversicherung
|
Unentgeltliche Beförderung der Begleitpersonen von Rollstuhlfahrern im internationalen Eisenbahnverkehr
|
Befreiung von Fahrverboten in Umweltzonen
H
Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr nach Erwerb einer Wertmarke
|
Kraftfahrzeugsteuerbefreiung
|
Pauschbetrag wegen außergewöhnlicher Belastung: 3.700 €
|
Befreiung von der Hundesteuer
Gewährung von Pflegegeld, häusliche Pflegehilfe usw.
Übernahme der Kosten von Fahrten zur ambulanten Behandlung in besonderen Fällen durch die gesetzliche Krankenversicherung
|
Befreiung von Fahrverboten in Umweltzonen
|
RF
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
|
Ermäßigung der Telefongebühren bei einigen Telekommunikationsunternehmen
Bl
Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr nach Erwerb einer Wertmarke
|
Kraftfahrzeugsteuerbefreiung
|
Pauschbetrag wegen außergewöhnlicher Belastung: 3.700 €
Parkerleichterungen, Parkplatzreservierung
|
In vielen Gemeinden Befreiung von der Hundesteuer
|
Befreiung von der Umsatzsteuer unter bestimmten Voraussetzungen
|
Portofreie Beförderung von Blindensendungen
|
Übernahme der Kosten von Fahrten zur ambulanten Behandlung in besonderen Fällen durch die gesetzliche Krankenversicherung
|
Gewährung von Blindengeld
|
oder
Gewährung von Pflegezulage der Stufe III für Versorgungsberechtigte nach dem BVG
|
Unentgeltliche Beförderung der Begleitperson im internationalen Eisenbahnverkehr
|
Anspruch auf Zugänglichmachung von Dokumenten in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren in Blindenschrift u. ä.
|
Befreiung von Fahrverboten in Umweltzonen
Gl
Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr nach Erwerb einer Wertmarke
|
oder
Kraftfahrzeugsteuerermäßigung
|
Recht auf Verwendung von Gebärdensprache bei Behörden
1. Kl.
Benutzung der 1. Wagenklasse mit Fahrscheinen 2. Klasse
VB
Freifahrt in Besitzstandsfällen
Kraftfahrzeugsteuerbefreiung in Besitzstandsfällen





