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Soziale
Entschädigung







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Soziale Entschädigung
Versorgung im Ausland

Auch Deutsche und deutsche Volkszugehörige, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der Bundesrepublik Deutschland sondern in einem Staat haben, mit denen die Bundesrepublik Deutschland diplomatische Beziehungen unterhält, können grundsätzlich Versorgung erhalten. Allerdings sieht das Gesetz für die Auslandsversorgung einige abweichende Regelungen vor.

Die Zuständigkeit für die Auslandsversorgung bestimmt sich nach der Auslandszuständigkeitsverordnung. Danach ist jeweils ein Versorgungsamt eines Bundeslandes für bestimmte ausländische Staaten zuständig.

Innerhalb der bayerischen Versorgungsverwaltung ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales, Region Oberbayern, Richelstr. 17, 80634 München, zuständig für die Staaten: Griechenland, Italien, Österreich, San Marino und den Vatikan.

Nähere Auskünfte zur Auslandsversorgung sowie zur Zuständigkeit für weitere ausländische Staaten erteilt Ihnen jede Regionalstelle.


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