Soziale Entschädigung
Kriegsopferfürsorge
Die ebenfalls im Bundesversorgungsgesetz geregelte Kriegsopferfürsorge ist ein eigenständiger entschädigungsrechtlicher Teilbereich der Versorgung von Kriegsbeschädigten und deren Hinterbliebenen. Gleiches gilt für den nach den Nebengesetzen anspruchsberechtigten Personenkreis.
Die Kriegsopferfürsorge ergänzt die allgemeinen BVG-Leistungen um besondere Hilfen im Einzelfall.
Nach § 25 b BVG kommen folgende Leistungen in Betracht:
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und ergänzende Hilfen
- Krankenhilfe
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
- Altenhilfe
- Erziehungsbeihilfe
- ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
- Erholungshilfe
- Wohnungshilfe
- Hilfe in besonderen Lebenslagen
Nähere Informationen zur Kriegsopferfürsorge finden Sie z.B. unter folgender Internetadresse: http://www.stmas.bayern.de/fibel/sf_k105.htm



