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Soziale
Entschädigung







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Soziale Entschädigung
Organisation

Die Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz und den Nebengesetzen hat der Gesetzgeber den Dienststellen der Kriegsopferversorgung übertragen. Dienststellen der Kriegsopferversorgung sind die Landesversorgungsämter, Versorgungsämter, Orthopädische Versorgungsstellen und Versorgungskuranstalten. In Bayern sind die Versorgungsämter in die Regionalstellen des ZBFS und das Landesversorgungsamt in die Zentrale des ZBFS eingegliedert.

Zuständig für die Kriegsopferfürsorge sind die Kriegsopferfürsorgestellen bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten, die Bezirke und die seit dem 01.08.2005 bei den Regionalstellen des Zentrums Bayern Familie und Soziales angesiedelten Hauptfürsorgestellen.

Falls Sie Angaben zu den in Bayern zuständigen Regionalstellen (Regionalstellen des Zentrums Bayern Familie und Soziales) benötigen, gehen Sie bitte zu unserer Startseite zurück.


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