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Soziale
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Soziale Entschädigung
Orthopädische Versorgung

Im Rahmen der Heil- und Krankenbehandlung sind für die Lieferung von Hilfsmitteln und die Bewilligung von so genannten Ersatzleistungen ( siehe Leistungen, Nr. 1 a ) die Orthopädischen Versorgungsstellen zuständig. Dieser Aufgabenbereich, der seit seiner Entstehung nach Ende des Ersten Weltkrieges auch als orthopädische Versorgung bezeichnet wird, unterteilt sich somit nach Hilfsmitteln, die als Sachleistung zu liefern sind und nach Ersatzleistungen, die als Geldleistung erbracht werden.

Rechtsgrundlage für die orthopädische Versorgung ist § 13 Bundesversorgungsgesetz (BVG), wonach diese Versorgung die Ausstattung mit Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln sowie mit Blindenführhunden umfasst. Auch Zubehör der Hilfsmittel, die Instandhaltung und der Ersatz der Hilfsmittel gehören zum Grundanspruch auf orthopädische Versorgung. Die Hilfsmittel sind aufgrund fachärztlicher Verordnung zu bewilligen. Die Bewilligung setzt aufgrund des Sachleistungsprinzips eine vorherige Antragstellung bei der Orthopädischen Versorgungsstelle voraus. Einzelheiten zu Art und Umfang der orthopädischen Versorgung sind in der Orthopädieverordnung geregelt. Gemäß § 18 Abs. 1 BVG sind Sachleistungen den Berechtigten und Leistungsempfängern ohne Beteiligung an den Kosten zu gewähren. Wünschen die Berechtigten im Einzelfall jedoch Hilfsmittel, die in Ausführung oder Ausstattung über das notwendige Maß hinausgehen, ist die Preisdifferenz zwischen Vertrags- oder Festbetragspreis und Abgabepreis als Zuzahlung von den Berechtigten selbst zu erstatten.

Ersatzleistungen in Form von Zuschüssen werden als Ergänzung der Versorgung mit Hilfsmitteln erbracht (§ 11 Abs. 3 BVG ). Als Zuschüsse können insbesondere solche zur Beschaffung - einschließlich Änderungskosten - und Instandhaltung eines Kfz oder zu Abstellmöglichkeiten für Kfz und Rollstühle bewilligt werden.

Nähere Auskünfte erteilt die zuständige Orthopädische Versorgungsstelle.

Über Zuständigkeit der Orthopädischen Versorgungsstellen in Bayern und Außensprechtage informieren Sie folgende Seiten:


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