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Soziale
Entschädigung







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Soziale Entschädigung
Orthopädische Sprechtage

 

Außensprechtage der Orthopädischen Versorgungsstellen in Bayern

Regensburg

Würzburg

Wir bitten die Versorgungsberechtigten, ihre Wünsche bzw. Anträge spätestens 1 Woche vor dem Termin des Außensprechtags gegenüber der Orthopädischen Versorgungsstelle mitzuteilen, sofern nicht bereits eine Vorladung durch die Orthopädische Versorgungsstelle erfolgt ist. Später eingehende Terminvereinbarungen können beim Außensprechtag nicht mehr berücksichtigt werden. Ohne Vorladung zum Sprechtag besteht kein Anspruch auf Erstattung von Reisekosten und Verdienstausfall.

Änderungen von Sprechtagsterminen werden rechtzeitig von der OVSt bekannt gegeben.

Bei Prothesen- und Schuhversorgungen sind unbrauchbare und instandsetzungsbedürftige Hilfsmittel zum Sprechtag mitzubringen. Wird Ersatz für orthopädische Schuhe benötigt, ist bei Doppelausstattung das vorletzte, bei Einfachausstattung das letzte Schuhpaar vorzustellen, es sei denn, es handelt sich um Straßenschuhe, deren Abgabedatum mindestens 3 Jahre bzw. um Hausschuhe, deren Abgabedatum mindestens 5 Jahre zurückliegt. Bei Ablauf dieser Mindestzeiten wird in der Regel auf die Vorstellung der Schuhe verzichtet. Bei Berechtigten, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, entfällt die Pflicht zur Vorstellung der Schuhe bereits nach 4 Jahren


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