
Liebe Besucherinnen, liebe Besucher,
die Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind", eine Stiftung des öffentlichen Rechts, unterstützt seit 1978
werdende Mütter in Not
und
kinderreiche Familien und allein Erziehende in besonderen Notlagen
mit finanziellen Beihilfen, sofern die gesetzlichen Leistungen nicht ausreichen. Darüber hinaus gewährt die Landesstiftung kindbezogenen Einrichtungen in Bayern Zuschüsse für Anschaffungen aus dem freizeitpädagogischen Bereich.
Die Stiftungsleistungen sind freiwillige Leistungen. Ein Rechtsanspruch auf sie besteht nicht.



