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"Hilfe für
Mutter und Kind"







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Landesstiftung 'Hilfe für Mutter und Kind'

Hilfen für Mehrlingsfamilien ab Drillingen

Berechnungsbeispiel für die Ermittlung der Einkommensgrenze

Die Ermittlung, ob die Einkommensgrenze des § 53 AO eingehalten wird, erfolgt in 3 Schritten:

  1. Ermittlung des maximal zulässigen monatlichen Einkommens:

    Berechnungsbeispiel Mehrlinge
    (Allgemeiner Sozialhilferegelsatz, Stand: 01.01.2011, keine weiteren Kinder im Haushalt):

    Ehemann/Lebenspartner: 328,00 € X 5 = 1.640,00 €
    Mutter: 328,00 € X 4 = 1.312,00 €
    Drillinge: 215,00 € X 12 = 2.580,00 €
    5.532,00 €
    zzgl. Steuerfreibetrag:   92,00 €
    5.624,00 €

    Dieser Betrag ist die so genannte Bruttogrenze des § 53 AO.

    Erhöhte Regelsätze gelten für die Stadt München, den Landkreis München sowie für die Landkreise Dachau und Fürstenfeldbruck!

  2. Nun ist das tatsächliche Einkommen der Familie zu berechnen:

    monatliches Bruttoeinkommen (selbständige/nichtselbst. Tätigkeit)

    + 1/12 Weihnachtsgeld
    + 1/12 Urlaubsgeld
    + Kindergeld
    + Erziehungsgeld/Elterngeld
    + Renten
    + Arbeitslosengeld II
    + Wohngeld
    + Unterhaltsleistungen

    usw.

  3. Zum Schluss ist das tatsächliche Einkommen der Bruttogrenze des § 53 AO gegenüber zu stellen:

    Liegt das berechnete Einkommen unter der Bruttogrenze, können bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen Leistungen aus Stiftungsmitteln gewährt werden. Zusätzlich darf das Vermögen der Familie nicht über 15.500 € liegen.

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