
- Wer erhält Hilfe?
- Welche Hilfen sind möglich?
- Wie ist das Verfahren?
- Wo kann der Antrag gestellt werden?
- Weiterführende Links
Hilfen für Schwangere in Not
Eine Schwangerschaft ist ein tief greifendes Erlebnis und von der Freude auf das Kind geprägt. Oft aber verlangt die Geburt eines Kindes gerade von der Mutter erhebliche Umstellungen in der Lebensplanung und bringt zahlreiche Probleme, insbesondere finanzielle Belastungen, mit sich. Sofern die gesetzlichen Hilfen, wie beispielsweise Kindergeld, Elterngeld, Landeserziehungsgeld, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, aber auch Arbeitslosengeld I/II oder Sozialhilfe im Einzelfall nicht ausreichen, stellt die Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind" noch ergänzende Leistungen zur Verfügung.
Sie will damit schwangeren Frauen und Müttern mit Kleinkindern, die sich in einer seelischen und wirtschaftlichen Notlage befinden, schnell und unbürokratisch helfen und ihnen in ausweglos erscheinender Situation eine Perspektive für ein gemeinsames Leben mit ihrem Kind eröffnen.
Seit 1978 wurden über 331.000 Frauen in Not mit rund 450 Mio. ¤ unterstützt.
Diese umfangreichen Unterstützungsleistungen können nur dank der Zuschüsse der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens", des Freistaates Bayern, der Katholischen und Evangelischen Kirche, der Städte Nürnberg und Ansbach sowie dank privater Spenden erbracht werden.
Die Leistungen der Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind" setzen voraus, dass die werdende Mutter
- eine ärztliche Bescheinigung über die bestehende Schwangerschaft vorlegt,
- ihre Hauptwohnung in Bayern hat,
- bereit ist, auch eine persönliche Beratung anzunehmen,
- sich in einer Notlage befindet.
Das Nettoeinkommen darf dabei bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
Das Unterstützungsangebot der Landesstiftung in Form von freiwilligen Schenkungen ist in seiner Vielfalt ungewöhnlich breit und flexibel. Angefangen von Umstandskleidung und Babyausstattung bis hin zu Einrichtungsgegenständen und Haushaltshilfen können Zuschüsse für alle Anschaffungen, die im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes stehen, geleistet werden.
Wurde der Erstantrag während der Schwangerschaft gestellt, sind bei Bedarf weitere Anträge bis zum 3. Lebensjahr des Kindes möglich.
Hilfesuchende werdende Mütter müssen bereits
vor der Geburt des Kindes
einen Antrag bei der Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind" stellen, sonst entfällt die Fördermöglichkeit.
Anträge werden von den staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen freier Träger, den Schwangerschaftsberatungsstellen in den Landratsämtern/Gesundheitsämtern und den Katholischen Schwangerenberatungsstellen aufgenommen.
In einem vertraulichen Beratungsgespräch können alle offenen Fragen geklärt werden. Die Beratung sollte möglichst frühzeitig erfolgen, am besten nach vorheriger telefonischer Anmeldung. Gemeinsam wird versucht, persönliche und wirtschaftliche Probleme zu bedenken und besser in den Griff zu bekommen. Die Beratung ist kostenlos.
Den Flyer "Unterstützung von schwangeren Frauen in Notlagen" können Sie hier herunterladen.
Die Hilfegesuche können bei den
staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen
sowie den
Katholischen Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen
aufgenommen werden.
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Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens"
http://www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de/ | - http://www.stmas.bayern.de/familie/schwanger/index.htm |
- http://www.stmas.bayern.de/familie/schwanger/stiftung.php |
- http://www.schwanger-in-bayern.de/




