2023 Wegweiser für Menschen mit Behinderung

• Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem BAföG, die nicht mehr bei den Eltern leben, • Sonderfürsorgeberechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz, • Empfänger von Hilfen zur Pflege, Pflegegeld oder Pflegezulagen nach dem Bundesversorgungsgesetz, dem SGB XII (Sozialhilfe), dem Lastenausgleichsgesetz oder nach landesgesetzlichen Vorschriften (darunter fällt allerdings gem. Artikel 2 Abs. 4 Satz 4 des Bayerischen Landespflegegeldgesetzes (BayLPflGG) nicht das Bayerische Landespflegegeld), • Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die im Rahmen einer Leistungsgewährung nach dem SGB VIII in einer stationären Einrichtung leben, • Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe und von Ausbildungsgeld nach dem SGB III, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, • taubblinde Menschen, • Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII. Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio oder unter www.rundfunkbeitrag.de. Ermäßigung der Telefongebühren Viele Telekommunikationsunternehmen gewähren schwerbehinderten Menschen (insbesondere solchen mit Merkzeichen RF) vergünstigte Tarife. Bitte erkundigen Sie sich hinsichtlich näherer Einzelheiten bei Ihrer Telefongesellschaft. Blindensendungen Blindensendungen werden von der Deutschen Post AG unentgeltlich beför dert. Als Blindensendungen gelten: • Schriftstücke in Blindenschrift (Braille-Schrift), • für Blinde bestimmte Tonaufzeichnungen oder sonstige Magnetträger, deren Absender oder Empfänger eine amtlich anerkannte Blinden anstalt ist oder in deren Auftrag der Versand erfolgt, • Papiere für die Aufnahme von Blindenschrift, wenn sie von einer aner kannten Blindenanstalt an Blinde versandt werden. - - - - 42 -

RkJQdWJsaXNoZXIy MTEwNzc3Mg==