2023 Wegweiser für Menschen mit Behinderung

Regionalstellen des ZBFS Die in der vorliegenden Broschüre zitierten Regionalstellen, in denen die auch unter der traditionellen Bezeichnung „Versorgungsämter“ und „Integrationsämter“ (heute: „Inklusionsämter“) bekannten Organisationseinheiten angesiedelt sind, firmieren als Dienststellen des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS). Unser Zentrum ist eine dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales nach geordnete zentrale Landesbehörde mit vielfältigen sozialen Aufgaben. Sitz der Behörde ist Bayreuth. Unsere Behörde verfügt über eine Regionalstelle in jedem Regierungsbezirk. Die Behinderung wird vom ZBFS in dem Regierungsbezirk festgestellt, in dem der behinderte Mensch seinen Wohnsitz hat. Für Grenzarbeitnehmer mit Wohnsitz im Ausland und Arbeitsplatz in Bayern wird die Behinderung von der Regionalstelle Oberfranken (siehe Seite 53) festgestellt. Nachteilsausgleiche im Berufsleben werden in der Regel durch das Inklusionsamt in dem Regierungsbezirk gewährt, in dem der behinderte Mensch seinen Arbeitsplatz hat. - Sonderregelung für Oberbayern GdB-Feststellung: Oberbayerische Fälle werden im Interesse einer gleichmäßigen Personalauslastung teilweise in Regionalstellen des ZBFS in anderen Regierungsbezirken bearbeitet. Antragsteller aus Oberbayern reichen ihren Antrag bitte bei der Regionalstelle Oberpfalz (Anschriften siehe Seite 53) ein. Ihr Antrag wird dann eventuell an eine andere Regionalstelle weitergeleitet. In welcher Regionalstelle Ihr Fall bearbeitet wird, wird Ihnen nach Antragseingang automatisch mitgeteilt. Inklusionsamt: Das Inklusionsamt für Oberbayern befindet sich am Standort Richelstraße der Regionalstelle Oberbayern (siehe Seite 53). - 52 -

RkJQdWJsaXNoZXIy MTEwNzc3Mg==