ZB Behinderung & Beruf 2/2020

ZB 2 I 2020 FORUM Fotos: iStock/DrAfter123 ARGUMENT 1: Schwerbehinderte Menschen sind nicht in gleichemMaße leistungsfähig wie andere Arbeitnehmer. Das kommt ganz darauf an, welche Tätig- keit der schwerbehinderte Mensch aus- führen soll. Zum Beispiel kann eine Tätig- keit in der Qualitätssicherung und Endkontrolle genauso gut von einem Arbeitnehmer im Rollstuhl ausgeführt werden wie von einem nicht behinderten Arbeitnehmer. Denn die Tätigkeit fordert vor allemein gutes Sehvermögen, Sorgfalt und Zuverlässigkeit. Entscheidend ist immer, ob sich eine Behinderung auf den Arbeitsplatz auswirkt oder nicht. Der fest- gestellte Grad der Behinderung sagt also nichts über die Leistungsfähigkeit im Beruf aus. Ist ein Arbeitnehmer nach einem Unfall oder einer Erkrankung behindert, gilt es, den Arbeitsplatz entsprechend anzupas- sen. Unter Umständen muss ein Arbeits- platz dann behinderungsgerecht ausge- stattet werden. Der Arbeitnehmer ist erst dann in seiner Leistung eingeschränkt, wenn der Arbeitsplatz nicht umgestaltet werden kann. Abgesehen davon ist niemand zu 100 Prozent durchgehend leistungsfähig. Jeder hat im Tagesverlauf Höhen oder Tiefen oder istmal gesundheitlich nicht ganz auf der Höhe. ARGUMENT 2: Schwerbehinderte Arbeitnehmer sind nur eingeschränkt einsetzbar. Für den Arbeitgeber wäre es am einfachs- ten, wenn er jeden Arbeitnehmer überall einsetzen könnte. Das geht in der Realität natürlich nicht. Auch nicht behinderte Arbeitnehmer sindnicht für jedenArbeits- platz geeignet. Wer beispielsweise kein Gefühl für Zahlen hat, wird als Buchhalter nicht weit kommen. Niemand ist so flexi- bel, dass er jede Tätigkeit in einemBetrieb übernehmen kann. ARGUMENT 3: Schwerbehinderte Arbeitnehmer sind häufiger krank. Das Gegenteil ist der Fall. Die Erfahrung zeigt, dass gerade Arbeitnehmer mit schwerer körperlicher Erkrankung, etwa Rheuma, deutlichweniger Fehltage haben als nicht behinderte Arbeitnehmer. Trotz oft großer Schmerzengehen sie zur Arbeit. Viele behinderte Arbeitnehmer sind besonders engagiert und motiviert, weil die Arbeit in ihrem Leben einen größeren Stellenwert einnimmt als bei Nichtbehin- derten. Arbeit bedeutet für sie immer auch gesellschaftliche Anerkennung. ARGUMENT 4: Schwerbehinderte Menschen können Überstunden ablehnen. Schwerbehinderte Menschen können Überstunden nur ablehnen, wenn es sich um Mehrarbeit handelt. Doch was genau ist Mehrarbeit? Nach dem Sozialgesetz- buch (SGB) IX ist das die Arbeit, die über die normale gesetzliche Arbeitszeit von werktäglich acht Stunden hinausgeht. Mehrarbeit ist unabhängig vom individu- (K)eine Frage der Einstellung Argumente Trotz aller Bemühungen zur Inklusion in Betrieben haben viele Arbeitgeber Bedenken, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Es liegt auch an der Schwerbehinderten- vertretung, diese zu entkräften. Eine Argumentationshilfe. 14

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