ZB Bayern 2/2020

Liebe Leserin, lieber Leser, Arbeitgeber und Unternehmen tragen auch eine besondere soziale Verantwortung. Die meisten von ihnen kommen dieser nach und beschäftigen schwerbehinderte Menschen – so wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Wer aber seine Pflichtarbeitsplätze nicht besetzt, muss eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Ausgleichsabgabe ist kein Mittel, um Unternehmen zu bestrafen. Vielmehr sollen die damit finanzier- ten Leistungen schwerbehinderten Beschäftigten helfen, ein Arbeitsver- hältnis behalten oder aufnehmen zu können. Die Ausgleichsabgabe hat damit eine „Antriebs- und eine Ausgleichsfunktion“ und stellt einen wichtigen Beitrag zur Teilhabe dar. Die Einnahmen fließen in einem hohen Maße zurück an Arbeitgeber und Unternehmen, damit sie ihrer Beschäftigungspflicht nachkommen können, indem etwa die Kosten für die behindertengerechte Ausstat- tung von Arbeitsplätzen bezuschusst oder außergewöhnliche Belastun- gen ausgeglichen werden. Wie diese Mittel vom Inklusionsamt in Bayern im vergangenen Jahr konkret eingesetzt wurden, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben zu fördern, lesen Sie auf den nächsten Seiten. Ihr ZBFS-Inklusionsamt 1 ZB Bayern 2 I 2020 Mit der Rekordsumme von mehr als 107 Millionen Euro hat das ZBFS-Inklusionsamt imvergangenen Jahr Arbeitgeber und schwer- behinderte Menschen in Bayern unterstützt. Auch auf der Ein- nahmenseite verzeichnete man ein Allzeithoch. Aber die Zeiten ändern sich … D ie Konjunktur schwächelt undwelche Folgen die Corona-Krise habenwird, ist noch nicht absehbar. Fest steht aber: Im vergangenen Jahr lag die Zahl der Arbeitslosen in Bayern bei 211.965, die Arbeitslosenquote bei 2,8 Prozent. Laut Bundesagentur für Arbeit ist das der niedrigsteWert seit Einführung der aktuellen Berechnungsmethode im Jahr 1994. Mehr als 5,7 Millionen Men- schen waren im Jahr 2019 in Bayern sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Die Anzahl der Arbeitsplätze hat auch unmittelbare Auswirkungen auf die finanzielle Situation des Inklusionsamtes. Denn die Haupteinnahmequelle ist die Ausgleichsabgabe. Und wie viele schwerbehinderte Menschen ein Unter- nehmen einstellen muss, bemisst sich wiederum an der Gesamtzahl seiner Arbeitsplätze. Im vergangenen Jahr erhielt das ZBFS-Inklusionsamt 123,0 Mil- lionen Euro aus der Ausgleichsabgabe, etwa 3,4 Millionen Euro mehr als im Jahr 2018. Die nächsten Seiten liefern einen Überblick, welche Leistungen das Inklusionsamt erbracht hat, umdieTeilhabe von schwerbehindertenMenschen am Arbeitsleben zu fördern. ■ Foto: AdobeStock/karelnoppe Foto: AdobeStock/Dennis Kornilov Foto: AdobeStock/Boggy Foto: AdobeStock/auremar Behinderung & Beruf Zentrum Bayern Familie und Soziales Inklusionsamt Bayern 2 2020 www.inklusionsamt.bayern.de Daten und Fakten 2019 Bilanz des ZBFS-Inklusionsamtes ISSN 1862-5606

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