ZB Bayern 3/2020

Liebe Leserin, lieber Leser, es ist besonders wichtig, dass das Inklusionsamt Betriebe und Unter nehmen unterstützt. Insbesondere Lohnkostenzuschüsse sind für Arbeitgeber ein wichtiger Anreiz, ummehr Menschen mit Schwerbe hinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auszubilden, einzustel len und dauerhaft zu beschäftigen. - - - Diese Leistungen allein reichen jedoch nicht aus, um die Teilhabe von schwerbehinderten Menschen am Arbeitsleben zu sichern. Manch mal braucht es auch die direkte, unmittelbare Unterstützung. Das können kleinere Dinge wie Zuschüs se zu Taxifahrten sein, damit ein Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz erreicht. Oder auch größere Hilfen wie etwa die Anschaffung eines behinderungsgerechten Autos, das eine Arbeitnehmerin für die Ausübung ihrer Tätigkeit benötigt. - - Oft kann hier schon der Rehabilitati onsträger, wie die Rentenversiche- rung oder die Agentur für Arbeit, helfen. In manchen Fällen leistet aber auch das Inklusionsamt Hilfe. In jedem Fall tragen die Leistungen an schwerbehinderte Menschen zur Chancengleichheit auf dem Arbeits markt bei. Oder wie es Fachreferent Cem Borak aus unserem Praxisbei spiel ausdrückt: „DAS ist für mich berufliche Teilhabe!“ - - - Ihr ZBFS-Inklusionsamt 1 ZB Bayern 3 I 2020 Das ZBFS-Inklusionsamt unterstützt Betriebe und Unternehmen, um dort die Arbeitsplätze schwerbehinderter Beschäftigter zu sichern. Schwerbehinderte Menschen können aber auch selbst Leistungenerhalten,wieetwa fürArbeitsassistenzoderGebärden sprachdolmetscher. ­ D enGroßteil der Ausgaben des ZBFS-Inklusionsamtsmachen die Leistungen an Arbeitgeber aus. Diese Unterstützung – überwiegend Lohnkostenzu schüsse – kommt mittelbar den schwerbehinderten Menschen zu Gute und trägt zur Sicherung ihrer Arbeitsplätze bei. SchwerbehinderteMenschen können aber auch unmittelbar Leistungen vom Inklusionsamt beziehen. Im vergange nen Jahr erhielten knapp 1.200 Personen insgesamt 6,2 Millionen Euro, um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. - - 4,2 Millionen Euro davon entfielen darauf, schwerbehinderten Menschen die Kosten für eine Arbeitsassistenz zu erstatten. So unterstützt das Inklusionsamt etwa den gehörlosen Cem Borak, damit er Leistungen von Telesign und von Gebärdensprachdolmetschern in Anspruch nehmen kann (Seite 2). Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes, Fortbildungen und technische Arbeitshilfen gehö ren auch zum Leistungsspektrum. So kann die Verwaltungsfachangestellte MadlenMerz ihrer Arbeit deshalb so gut nachgehen, weil ihr das Inklusionsamt die Anschaffung eines höhenverstellbaren Aktivrollstuhls finanzierte (Seite 3). - ■ Foto: Giulia Iannicelli Foto: Peter Hausner Foto: Peter Hausner Foto: Giulia Iannicelli Behinderung & Beruf Zentrum Bayern Familie und Soziales Inklusionsamt Bayern 3 2020 www.inklusionsamt.bayern.de ISSN 1862-5606 Wie das Inklusionsamt hilft Leistungen für schwerbehinderte Menschen

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