Bayerisches Hilfsprogramm
Notmaßnahmen für kleinere Träger sozialer Einrichtungen; hier: Familienbildungsstätten, Mütterzentren und Ehe- und Familienberatungsstellen
Bayerische Familienbildungsstätten, Mütterzentren und Ehe- und Familienberatungsstellen, die durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, die ihre Existenz gefährden, weil die erheblichen Einnahmeausfälle im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. September 2020 voraussichtlich dazu führen werden, die fortlaufenden Verbindlichkeiten (z. B. Mieten) nicht mehr oder nicht mehr vollständig bezahlen zu können, können im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel finanzielle Soforthilfen erhalten. Dabei wird ein Teil der im Zeitraum 01.04.2020 bis 30.09.2020 entstandenen Einnahmeausfälle ersetzt, soweit ein Betriebskostendefizit in entsprechender Höhe vorliegt.
Bewilligungsbehörde
Zuständig für die Prüfung des Antrags, die Bewilligung und die Auszahlung der Finanzhilfe ist:
Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
Hegelstraße 2
95447 Bayreuth
Antragsfrist
Die Antragsfrist endete am 30. September 2020. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.
Kontakt
Für Fragen und weitere Informationen nutzen Sie bitte folgende Kontaktdaten:
- Für den Bereich Familienbildungsstätten
Servicetelefon: 0921 605-3370
- Für den Bereich Mütterzentren
Servicetelefon: 0921 605-3340
- Für den Bereich Ehe- und Familienberatungsstellen
Sevicetelefon: 0921 605-3369