Bayerisches Hilfsprogramm zur Sicherung der sozialen Infrastruktur im Bereich der bayerischen Jugendherbergen, Bayerischen Schullandheime, Jugendbildungsstätten und Familienferienstätten
Bayerische Jugendherbergen, Schullandheime, Jugendbildungsstätten und Familienferienstätten, die durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, weil die laufenden Ausgaben die laufenden Einnahmen aus dem Betrieb der Einrichtung(en) übersteigen (Betriebskostendefizit), konnten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel finanzielle Soforthilfen (Billigkeitsleistung) erhalten.
Bewilligungsbehörde
Zuständig für die Prüfung des Antrags, die Bewilligung und die Auszahlung der Finanzhilfe ist:
Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
Hegelstraße 2
95447 Bayreuth
Antragsfrist
Die Antragsfrist endete bereits. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich..
Kontakt
Für Fragen und weitere Informationen nutzen Sie bitte folgende Kontaktdaten:
Servicetelefon:
- 0921 605-3381