Bayerisches Hilfsprogramm
Notmaßnahmen für kleinere Träger sozialer Einrichtungen; hier: Jugendwerkstätten
Bayerische Jugendwerkstätten, die durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, die ihre Existenz gefährden, weil die fortlaufenden Einnahmen aus dem Betrieb der Jugendwerkstätte voraussichtlich nicht ausreichen, um die fortlaufenden Verbindlichkeiten (z. B. Mieten) zu zahlen, können im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel finanzielle Soforthilfen erhalten. Dabei wird ein Teil der im Zeitraum 01.04.2020 bis 30.09.2020 entstandenen Einnahmeausfälle ersetzt, soweit ein Betriebskostendefizit in entsprechender Höhe vorliegt. Antragsberechtigt sind die Träger von Jugendwerkstätten, welche die Förderziele der Aktion 2 des Europäischen Sozialfonds (ESF) 2014 – 2020 verfolgen und damit grundsätzlich für eine Förderung aus dieser Förderaktion in Frage kommen und ihre Einnahmeausfälle angezeigt haben.
Bewilligungsbehörde
Zuständig für die Prüfung des Antrags, die Bewilligung und die Auszahlung der Finanzhilfe ist:
Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
Hegelstraße 2
95447 Bayreuth
Antragsfrist
Die Antragsfrist endete am 30. September 2020. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.
Kontakt
Für Fragen und weitere Informationen nutzen Sie bitte folgende Kontaktdaten:
Servicetelefon: 0921 605-3323 oder 0921 605-3638
E-Mail: Corona-Programm-Soziales@zbfs.bayern.de