Datenschutzinformationen zum Vollzug des Gewalthilfegesetzes
Für dieses Verwaltungsverfahren ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) verantwortlich. Sie können auf den folgenden Wegen mit dem ZBFS Kontakt aufnehmen:
- mit der Post:
Zentrum Bayern Familie und Soziales
95440 Bayreuth - per Telefon: 0921 605-03
- per Telefax: 0921 605-3903
- elektronisch:
www.zbfs.bayern.de/kontakt
Mit dem behördlichen Datenschutzbeauftragten des ZBFS können Sie unmittelbar auf den folgenden Wegen Kontakt aufnehmen:
- mit der Post:
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Datenschutzbeauftragter
95440 Bayreuth - elektronisch:
www.zbfs.bayern.de/kontakt
Die im Rahmen des Verwaltungsverfahrens erhobenen personenbezogenen Daten benötigen wir, um einen Antrag auf Trägeranerkennung oder Gewährung eines staatlichen Zuschusses zu bearbeiten und das Verwaltungsverfahren durchzuführen. Die Rechtsgrundlagen dafür sind Art. 6 Abs. 1 lit. e) i.V.m. Abs. 3 Satz 1 lit. b), Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO, §§ 5-7 GewHG, §§ 154 ff. AVSG und in den Fällen, in denen wir personenbezogene Daten nicht bei der betroffenen Person erheben, daneben Art. 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 2 Nr. 1., 3. und 4 BayDSG.
Die Angaben der Antragstellerin/des Antragstellers sind freiwillig. Wenn keine oder unzureichende Angaben gemacht werden, können wir den Antrag aber möglicherweise nicht richtig bearbeiten. Das könnte dazu führen, dass der Träger nicht anerkannt oder der staatliche Zuschuss nicht oder nicht in beantragter Höhe bewilligt wird.
Für die Prüfung des Antrags und Durchführung des Verwaltungsverfahrens wurden oder werden dem ZBFS vom Antragstellenden personenbezogene Daten auch von anderen betroffenen Personen mitgeteilt und verarbeitet (z.B. Mitarbeitende). Hierbei kann es sich um Daten zu folgenden Datenkategorien handeln:
Personenkreis Mitarbeitende in den Einrichtungen:
- Personendaten (z. B. Name, Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum)
- Qualifikationsdaten (z.B. Beruflicher Werdegang, Bildungsverlauf, Tätigkeitsnachweise, Zertifikatsdaten oder Zeugnisse, Führungszeugnis)
- Sozialdaten (z.B. Familienstand, Kinder, Behinderung, Inanspruchnahme von Sozialleistungen, Kindergeldbezug, Steuerklasse)
- Beschäftigungsdaten (z.B. Arbeitsvertragsinhalte, interne Kontaktdaten, Eingruppierung, Gehalts- oder sonstige Vertragsdaten, Stellung in Organisation)
- Versicherungsdaten (z.B. Arbeitslosigkeit, Rentenversicherungspflicht)
- Abrechnungsdaten (z.B. Bankverbindung, Zahlungskonditionen, Zahlungsbeträge, Einnahmen, Umsatzerlöse)
- Positionsdaten (z. B. Standort beruflicher Tätigkeit oder gewöhnlichen Aufenthaltes, Wohnsitz)
Personenkreis Anpsrechpartnerin/Ansprechpartner der Träger:
- Personendaten (z. B. Name, Adresse, Telefonnummer)
- Positionsdaten (z. B. Standort beruflicher Tätigkeit)
- Beschäftigungsdaten (z.B. Stellung in der Organisation)
Die Daten speichern wir in elektronischer Form in einem staatlichen Rechenzentrum des Freistaates Bayern. Zum Zweck der Zahlungsabwicklung werden hierfür erforderliche Daten der Staatsoberkasse Bayern in Landshut und ggf. dem zuständigen Finanzamt übermittelt. Im Rahmen der Fach- und Rechtsaufsicht werden Daten an das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales weitergegeben.
Wir speichern Ihre Daten nur, solange wir sie benötigen. Die Daten werden daher wie folgt gelöscht: 5 Jahre nach Abschluss des Zuschussverfahrens.
Sämtliche betroffene Personen, von denen wir wie oben beschrieben Daten verarbeiten, haben folgende Rechte:
- Sie können von uns Auskunft über Ihre Daten verlangen, die wir gespeichert haben.
- Sie können von uns eine kostenlose Kopie dieser Daten verlangen.
- Sie können von uns verlangen, Ihre Daten zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind.
- Sie können von uns verlangen, Ihre Daten zu vervollständigen, wenn sie unvollständig sind.
- Sie können von uns verlangen, Ihre Daten zu löschen, wenn wir sie nicht mehr benötigen. Dies könnte insbesondere dann der Fall sein, wenn Personen der Verarbeitung ihrer Daten widersprechen.
- Sie können von uns verlangen, die Verarbeitung Ihrer Daten einzuschränken. Das können Personen insbesondere dann tun, wenn sie verlangt haben, ihre Daten zu berichtigen und noch nicht geklärt ist, ob die Daten tatsächlich unrichtig sind.
- Sollten Personen in die Verarbeitung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen Widerruf nicht berührt.
- Sie können sich über uns beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz beschweren.
- Sie haben das Recht, der Verarbeitung Ihrer Daten durch uns jederzeit zu widersprechen.
Das könnte dazu führen, dass die Voraussetzungen des staatlichen Zuschusses ganz oder teilweise nicht festgestellt werden können und deshalb ein vollständiger oder teilweiser Widerruf des Bewilligungsbescheides sowie eine entsprechende Rückforderung des Zuschusses beim Antragsteller erfolgen müsste.
Sollten Personen von ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft das ZBFS, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Datenschutzinformationen, Stand 06/2026
Datenschutzhinweise zum Ausdrucken für Ihre Unterlagen (nicht barrierefrei)
