Hinweise und Tipps zur Antragstellung

Wir stellen Ihnen sichere Online-Anträge zur Verfügung. Damit können Sie sowohl die Trägeranerkennung als auch staatliche Zuschüsse einfach, unkompliziert und digital beantragen.

Bitte beachten Sie, dass für jede Frauenschutzeinrichtung und Fachberatungsstelle / Interventionsstelle ein separater Antrag zu stellen ist.

Wir haben für Sie Hinweise und Tipps zur Antragstellung zusammengesellt.

Falls Sie darüber hinaus Fragen haben, wenden Sie sich bitte über unser allgemeines Kontaktformular an uns.

Hier geht's zum Kontaktformular

Sowohl den Antrag auf Trägeranerkennung als auch den Antrag auf staatliche Zuschüsse finden Sie unter www.zbfs.bayern.de/weitere_Aufgaben/gewalt_gegen_frauen_gewalthilfegesetz

Wenn Sie den Antrag digital absenden, ist dieser rechtswirksam gestellt.

Der Antrag ist spätestens bis zum 31. Oktober des dem beantragten Finanzierungsjahr vorangegangenen Jahres zu stellen.

Treten die Voraussetzungen erstmalig auf oder ergeben sich Änderungen, ist eine Antragstellung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit möglich.

Einmalige Sachkosten können für den Bewilligungszeitraum beantragt werden, in den sie anfallen.

Nein, eine Registrierung ist nicht zwingend erforderlich.

Wir empfehlen jedoch, sich mit Ihrem ELSTER-Unternehmenskonto zu registrieren, um von zusätzlichen Vorteilen zu profitieren.

Ihr ELSTER-Unternehmenskonto können Sie auch für weitere Online-Verfahren der Verwaltung nutzen.

Wenn Sie sich mit dem ELSTER-Unternehmenskonto registrieren, haben Sie folgende Vorteile:

  • Elektronische Kommunikation – Unterlagen werden direkt in Ihr Nutzerkonto gestellt

  • Weniger Papier – umweltfreundlich

  • kein Postversand – schnellere Zustellung

Ja.
Um Bescheide und andere Dokumente sicher in Ihr Nutzerkonto des ELSTER-Unternehmenskonto zugestellt zu bekommen, müssen Sie am Ende des Antrags in eine elektronische Kommunikation ausdrücklich einwilligen.
Dazu sind beide Checkboxen anzukreuzen.

Ja.
Wenn Sie sich mit dem ELSTER-Unternehmenskonto registriert haben, erhalten Sie eine E-Mail an die im ELSTER-Unternehmenskonto hinterlegte Adresse, dass neue Unterlagen in Ihrem Postfach bereitstehen.

Loggen Sie sich anschließend in Ihr ELSTER-Unternehmenskonto ein und rufen Sie die Dokumente dort ab.

Ja.
Sie finden während der Bearbeitung auf jeder Seite die Schaltfläche „Unterbrechen“. Ihre Eingaben werden lokal auf Ihrem Computer gespeichert.

Sie können später über „Datei zum Hochladen“ den Vorgang wieder aufnehmen und den Antrag weiter ausfüllen.

Solange Sie den Antrag noch nicht abgesandt haben, können Sie Ihre Angaben ändern.

Falls Sie Änderungen nach der Antragstellung vornehmen wollen, nutzen Sie die Funktion „Unterlagen nachreichen / Nachricht schreiben“.

Sie können die gemachten Angaben für Folgejahre wiederverwenden.

Am Ende Ihres Antrags können Sie die Antragsdatei herunterladen und für das nächste Jahr aufbewahren. Im Folgejahr laden Sie die Datei über „Datei zum Hochladen“ hoch – die bereits hinterlegten Angaben werden für Ihren neuen Antrag übernommen.

Ja, unser Online-Antrag bietet die Funktion „Unterlagen nachreichen / Nachricht schreiben“. Über diese können Sie fehlende Dokumente hochladen und uns gleichzeitig eine Nachricht senden.

Sowohl den Antrag auf Trägeranerkennung als auch den Antrag auf staatliche Zuschüsse finden Sie unter www.zbfs.bayern.de/weitere_Aufgaben/gewalt_gegen_frauen_gewalthilfegesetz