Rechte im Arbeitsleben

Behinderte Menschen haben im Arbeitsleben besondere Rechte, um Nachteile auszugleichen und die Inklusion im Beruf zu fördern. Rechtliche Grundlage ist das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX).

Kündigungsschutz

Bei Schwerbehinderung und Gleichstellung besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Das Integrationsamt muss zustimmen. 

Zusatzurlaub

Bei Schwerbehinderung (nicht bei Gleichstellung) besteht Anspruch auf eine Arbeitswoche Zusatzurlaub.

Altersrente / Pensionierung

Schwerbehinderte Menschen können eine vorzeitige Altersrente in Anspruch nehmen. Die gesetzlichen Regelungen wurden mehrmals geändert. Fragen Sie deshalb auf jeden Fall beim Träger der Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung) nach. Beamte wenden sich an ihre Personalabteilung.

Weitere Rechte  

  • die behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes gefördert durch das Integrationsamt
  • das Recht auf Teilzeitarbeit wegen Art und Schwere der Behinderung

Umfassende Informationen finden Sie in unserem
Wegweiser für Menschen mit Behinderung.
 

Krankenversicherung und Chronikerregelung

Nähere Informationen dazu finden Sie im
Wegweiser für Menschen mit Behinderung.