ZB Behinderung & Beruf 1/2020

15 arbeit zu diskutieren und Potenziale zur Weiterentwicklung wie auch zur regiona- len Umsetzung zu identifizieren. HANDLUNGSFELDER Mit den folgenden vier Handlungsfeldern befassten sich Arbeitsgruppen und for- muliertendie allgemeinenund regionalen Anforderungen, umzukünftig noch inten- siver zusammenarbeiten zu können. Übergang Schule – Beruf Für behinderte jungeMenschen ist der Übergang von der Schule in die Arbeitswelt ein bedeutender und wichtiger Schritt. Damit er gelingt, müssen sie unterstützt werden. Dies ist vor allem die Aufgabe der BA. Aber auch die Integrationsämter tragen ihrenTeilmit Angeboten für einen erfolgreichen Über- gang bei. Ein Ergebnis: Mit dem Bundesteilhabege- setz wurden Erfahrungen aus Modellpro- jekten zur beruflichen Orientierung von Schülerinnen und Schülern aufgegriffen. Das Angehörigenentlastungsgesetz hat mit dem Budget für Ausbildung eine wei- tere neue Teilhabemöglichkeit geregelt. Die Zusammenarbeit zwischen den Arbeitsagenturen und den Integrations- ämtern indiesemHandlungsfeldsoll daher verfestigt und gegebenenfalls auch durch neue regionale Kooperationenunterstützt oder ausgebaut werden. AlleAkteure, dasheißtAgenturenfürArbeit, Integrationsämter, schwerbehinderte und behinderte Menschen, ihre Arbeitgeber sowie die Schwerbehindertenvertretun- gen, sind in diesen Prozess einzubeziehen, so ein Ergebnis der multiperspektivisch zusammengesetzten Arbeitsgruppen. Beschäftigungssicherung Die Beschäfti- gung schwerbehinderter Menschen zu sichern und die Arbeitgeber dabei zu unterstützen, ist Aufgabe der Agenturen für Arbeit wie auch der Integrationsämter. Leistungen sollen möglichst „Hand in Hand“ erbracht werden. Ein Ergebnis: Die Zusammenarbeit zur Beschäftigungssicherung soll vertieftwer- den, insbesondere auch mit Blick auf das Teilhabeplanverfahren, um die Abstim- mung zwischen den beteiligten Akteuren zu erleichtern und zu gewährleisten, dass sie ineinandergreifen. Unterstützende und begleitende Leistun- gen bei der Anbahnung und Einmündung in betriebliche Ausbildungs- und Beschäf- tigungsverhältnisse Die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben umfasst alle Leistungen, die erforderlich sind, um schwerbehinder- ten Menschen die Teilhabe am Arbeitsle- benzusichern. Dies sindneben finanziellen LeistungenanArbeitgeber undbehinderte Menschen sowie fachlicher Beratung auch die notwendige psychosoziale Betreuung schwerbehinderter Menschen. Ein Ergebnis: Die Arbeitsgruppen haben ergeben, dass gemeinsame Schulungen zu den jeweiligen Leistungsangeboten und ein regelmäßiger Informationsaus- tausch über neue Leistungen, Produkte und Programme wichtige Voraussetzun- gen für die praktische Arbeit sind. Öffentlichkeitsarbeit HartnäckigeVorurtei- le und Unkenntnis herrschen immer noch invielenBetriebenvor,wennesumbetrieb- liche Inklusion geht. Häufig ist das Spekt- rum der Unterstützungsangebote der BA wie auch der Integrationsämter nicht bekannt, sodass immer noch zu oft ein zögerliches Verhalten bei der Einstellung schwerbehinderterMenschenzubeobach- ten ist. Ein Ergebnis: Umdementgegenzuwirken, haben die BA und die BIH die Intensivie- rung der gemeinsamenÖffentlichkeitsar- beit verabredet. Ein Schwerpunkt wird 2020dasZusammenwirkenbei derUmset- zung der Initiative „Einstellung zählt – Arbeitgeber gewinnen“ vonBA, BIH, BMAS und BDA sein. Die Initiative richtet sich vor allem an beschäftigungspflichtige Arbeit- geber, die keine schwerbehinderten Men- schen beschäftigen. FAZIT Ein Ziel der Fachtagung war, möglichst konkrete Vorschläge zu entwickeln. Dies ist gelungen. EswurdenneueAnsatzpunk- te identifiziert und auf regionaler Ebene bereits Absprachen getroffen, wie etwa regelmäßiger Informationsaustausch und Schulungen. DieTagungsteilnehmerhaben sich dazu entschlossen, ihre regionalen Vereinbarungen zu aktualisieren und fort- zuschreiben. Zum Abschluss der Tagung betonte Eva Strobel (BA): „Wir müssen weiterhin gemeinsam daran arbeiten, mehr Arbeit- geber für die Beschäftigung schwerbehin- derter Menschen zu gewinnen. Hierfür ist die ,Meißner Erklärung‘ eine gute Grund- lage, und zwar für alle Ebenen – zentral, regional und lokal.“ Christoph Beyer (BIH) rief dazu auf: „Diese Fachtagung ist auch ein Signal an uns alle – Regionaldirektio- nen, Agenturen für Arbeit und Integrati- onsämter –, die Erklärung zu leben und auszugestalten.“ ■ Timo Wissel (LVR-Abteilungsleiter Seminare, Öffentlichkeitsarbeit, Forschungsvorhaben BIH) und Jana Schleese (Fachbereich Rehabilitation, Zentrale der BA) haben die Fachtagung vorbe- reitet und moderiert Foto: Stephan Floss/Dresden FORUM Jens Nitschke (Fach­ bereichsleiter Rehabili- tation, Zentrale der BA) und Simone Wuschech (stellv. Vorsitzende der BIH, Leiterin des Fach- ausschusses Schwerbe- hindertenrecht) Foto: Stephan Floss/Dresden ZB 1 I 2020

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