ZB Behinderung & Beruf 1/2020

ZB 1 I 2020 2 EDITORIAL D ie berufliche Inklusion weiter voranzubringen, ist – zehn Jahre nach Inkrafttreten der UN-BRK – nach wie vor eine wichtige gemeinsame Aufgabe der BIH und der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die Arbeit- geber sind dabei die entscheidenden Partner. Sie benö- tigen vor allem schnelle, unbürokratische und passge- naue Unterstützung, und zwar wie aus einer Hand. Das ist auch gemeinsames Ziel der BIH und der BA. Deshalb ist ihnen eine enge Abstimmung in allen Handlungsfeldern der Zusammenarbeit besonders wichtig. Und zwar nicht nur an den Schnittstellen, wo die Zuständigkeiten von einem zum anderen übergehen, sondern auch in den gemeinsamen Handlungsfeldern, wie etwa dem Übergang Schule – Beruf oder der Beschäftigungssicherung. Hier trägt eine abgestimmte Vorgehensweise zur nachhaltigen Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in den Betrieben und Dienststellen bei. Bereits 2017 haben sich die beiden Partner in einer Vereinbarung dazu entschlossen, ihre Kooperation zu verstärken, um ihrem gemeinsamen Ziel mehr Nach- druck zu verleihen. Ende 2019 trafen sie sich erneut, um den bisherigen Weg zu bewerten und zu disku- tieren, wie sie ihn gemeinsam weitergehen wollen. Sie tauschten sich über den erreichten Stand aus und entwickelten gemeinsam Ideen zur Fortführung und Intensivierung der Kooperation vor allem auch auf regionaler Ebene. Das Ergebnis wurde in der „Meißner Erklärung“ festgehalten und bildet die Grundlage für das weitere gemeinsame Vorgehen. Näheres über die Fachtagung wie auch die erzielten Ergebnisse lesen Sie auf Seite 14/15. Wir sind zuver- sichtlich, dass auch die „Meißner Erklärung“ als ein weiteres Signal für eine engere Zusammenarbeit gesehen wird und von den Arbeitsagenturen und Integrations- und Inklusionsämtern auf allen Ebenen aufgenommen und mit Leben erfüllt wird: für die schwerbehinderten Menschen im Beruf und ihre Arbeitgeber! Simone Wuschech Stellvertretende Vorsitzende der BIH Leiterin des Integrationsamtes beim Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg Timo Wissel Abteilungsleiter beim LVR-Inklusionsamt des Landschaftsverbandes Rheinland für Seminare, Öffentlichkeitsarbeit, Forschungsvorhaben in Köln Liebe Leserin, lieber Leser Integrationsämter & Inklusionsämter In Nordrhein-Westfalen, Bayern und im Saarland wurden die Integrationsämter umbenannt in Inklusions­ ämter. Diese nehmen weiterhin die Aufgaben der Integrationsämter wahr. Impressum ZB Behinderung & Beruf Herausgeber: BIH Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen im Zusammenwirkenmit der Bundesagentur für Arbeit Verlag, Herstellung,Vertrieb: UniversumVerlag GmbH, Taunusstr. 54, 65183 Wiesbaden, Telefon: 0611 9030-323, E-Mail: sabine.wolf@universum.de Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Hans-Joachim Kiefer, Gernot Leinert. Die Verlagsanschrift ist zugleich auch ladungsfähige Anschrift für die im Impressum genannten Verantwortlichen und Vertretungsberechtigten. ZB erscheint viermal jährlich und wird finanziert aus den Beiträgen der Mitglieder des Herausgebers (jährlicher Bezugspreis 3 Euro). Redaktion: Karl-Friedrich Ernst, Karls- ruhe (verantwortlich für den Inhalt), Sabine Wolf (verantwortlich für den Verlag), Gabriele Albert, Elly Lämmlen Beirat: Manuela Bach, Nürnberg; Christoph Beyer, Köln; Eva-Maria Jäger-Kuhlmann, Münster; Thomas Niermann, Kassel; Rosita Schlembach, Kassel; Lothar Weigel, Bayreuth; Simone Wuschech, Cottbus Reportagen und Berichte: Gabriele Albert, Karen Guckes-Kühl, Eva-Maria Jäger-Kuhlmann, Elly Lämmlen, Anna-Lena Nöhren, Sabine Wolf Technische Herstellung: Alexandra Koch Titelfoto: Suzanne Eichel Layout: Atelier Stepp, Speyer Druck: pva, Industriestraße 15, 76829 Landau/Pfalz Auflage: 199.000 Exemplare Redaktionsschluss: Februar 2020 Beilagen: Einem Teil der Auflage ist die ZB Rheinland, die ZB Baden-Württemberg und die ZB Bayern beigelegt Gedruckt auf umweltfreundlichem, chlorfrei gebleichtem Papier Nachdruck nur nach vorheriger Genehmigung von Verlag und Herausgeber gestattet. Schreibweiseweiblich/männlich: Wir bitten umVerständnis, dass aus Gründen der Lesbarkeit auf eine durchgängige Nennung der weiblichen und männlichen Bezeichnungen verzichtet wurde. Selbstver- ständlich beziehen sich alle Texte in gleicher Weise auf Frauen und Männer. Nachbestellungen und Adressänderungen bitte nur an das für Sie zuständige Integrationsamt (siehe Rückseite) richten. BIH und Bundesagentur für Arbeit Gemeinsam für Inklusion Foto: Paul Esser Foto: Alexandra Kaschirina

RkJQdWJsaXNoZXIy NzQxMzc4